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Die Sammlung ist in Köln in dem Auetionslocale Breitestrasse 125—127,
gleichzeitig mit der Sammlung Th. Koch, zur Besichtigung ausgestellt:
Sonntag den II. und Montag den 12. December
von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags.
Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegen-
stände die grösstmögliche Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch
Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den auf
diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Äusser dem Steigpreise
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu
entrichten. Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich
befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten,
sich über den Zustand der ausgestellten Gegenstände zu unterrichten, kann
nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzu-
stellen oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote
Zweifel entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausge-
setzt, um jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per
Nummer an den Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der unter-
zeichnete Auctionator das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu
verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit
möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im December 1898.
J. M. HEBERLE (H. Leinpertz’ Söhne).
Die Sammlung ist in Köln in dem Auetionslocale Breitestrasse 125—127,
gleichzeitig mit der Sammlung Th. Koch, zur Besichtigung ausgestellt:
Sonntag den II. und Montag den 12. December
von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags.
Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegen-
stände die grösstmögliche Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch
Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den auf
diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Äusser dem Steigpreise
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu
entrichten. Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich
befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten,
sich über den Zustand der ausgestellten Gegenstände zu unterrichten, kann
nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzu-
stellen oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote
Zweifel entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausge-
setzt, um jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per
Nummer an den Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der unter-
zeichnete Auctionator das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu
verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit
möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im December 1898.
J. M. HEBERLE (H. Leinpertz’ Söhne).