Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Jaffé, Albert [Bearb.]; Bauer, Wilhelm [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der bedeutenden Gemälde-Sammlungen der Herren Albert Jaffé, Hamburg, und Wilhelm Bauer, Düsseldorf: hervorragende Gemälde erster moderner Meister : Gemälde, Pastell- und Gouache-Bilder älterer, vorzugsweise bedeutender französischer Meister : Minaturen etc. : Versteigerung zu Köln, den 19. und 20. März 1900 bei J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) — Köln: M. DuMont Schauberg, 1900

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.56240#0005
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Bedingungen.

Uic Sammlung ist in Köln in dem Oberlichtsaale, Breitestrasse 125—127,
zur Besichtigung ausgestellt:
Samstag den 17. und Sonntag den 18. März 1900
von 9—1 Uhr Vormittags und von 3—6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Samm-
lung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der
Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen,
damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde.
Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Äusser dem Steigpreise hat der
Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten. Die
Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch
die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausge-
stellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation
berücksichtigt werden.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder
zu theilen. Sollte über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so
wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt, um jedem Theile auf die
unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer an den
Unterzeichneten zu leisten, widrigenfalls die angesteigerten, nicht in Empfang ge-
nommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zum Verkauf
ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit
möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im März 1900.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
Annotationen