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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Frantzen, Johannes [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog einer reichhaltigen Sammlung von Gemälden neuerer und älterer Meister, dabei der Nachlass des Herrn Vicars Johannes Frantzen, † zu Eller bei Düsseldorf, etc: Versteigerung zu Köln Donnerstag, den 20. und Freitag, den 21. December 1900 — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1900

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https://doi.org/10.11588/diglit.56367#0004
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Ver k aufs - 0 r dnun g.
Donnerstag den 20. December 1900, Nachmittags 3x/2 Uhr:
No. 1-99.
Gemälde moderner Meister.

Freitag den 21. December 1900, Vormittags 9^2 Uhr und Nachmittags 3^2 Uhr:
No. 100—335.
Gemälde moderner und älterer Meister, gerahmte Kupferstiche, Aquarelle etc.

——
Bedingungen.
Sie Sammlung ist in Köln in dem Auctions-Locale, Breitestrasse 125—127,
zugleich mit der Kunstsammlung des Vicars J. Frantzen zur Besichtigung
ausgestellt:
Samstag den 15. und Sonntag den 16. December 1900
von 9—1 Uhr Vormittags und 3 —6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung
der Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern
wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die grösstmöglichste
Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und
dergl. beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu
ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Äusser dem Steigpreise hat
der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent pro Nummer zu ent-
richten. Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche befinden.
Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten, sich über
den Zustand der ausgestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem
Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden. Die Namen der älteren
Meister sind nach den vorhandenen Angaben beibehalten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel
entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um
jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation in Em-
pfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent pro Nummer
an den Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der unterzeichnete
Auctionator das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die
Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorg-
falt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im December 1900.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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