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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog von vortrefflichen Gemälden alter Meister, vorwiegend aus der Sammlung des Herrn Ewald Friedrich Grafen von Hertzberg, Königl. Preuss. Geh. Staats- und Cabinets-Minister Friedrichs des Gr.: sowie aus dem Nachlasse Sr. Durchlaucht des Prinzen A. zu Solms-Braunfels und des Herrn Präsidenten Arthur in Trier ; Versteigerung zu Köln den 10. und 11. März 1902 — Köln, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.22872#0005
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V erkaufs-Ordnung.

Montag den 10. März 1902, Nachmittags 3p2 Uhr:

No. 1—63.

Dienstag den 11. März 1902, Nachmittags 3 /2 Uhr:

No. 64—123 (Schluss).

Bedingungen.

Die Sammlung ist in Köln in dem Oberlichtsaale, Breitestrasse 125—127,
zur Besichtigung ausgestellt:

Freitag den 7. und Samstag den 8. März 1902, von 9—1 Uhr Vor-
mittags und von 3—6 Uhr Nachmittags, und Sonntag den 9. März 1902,
von 9 Uhr Vormittags his 2 Uhr Nachmittags.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlung
und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der
Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen,
damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Beiben und dergl. beschädigt werde.
Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Ausser dem Steigpreise hat der
Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten.
Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem
durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand
der ausgestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge
keinerlei Beclamation berücksichtigt werden.

Der Unterzeichnete behält sich das Becht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel
entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt, um jedem
Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer an
den Unterzeichneten zu leisten, widrigenfalls die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zum
Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, im Februar 1902.

U M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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