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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Editor]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog ausgewählter Kunstsachen und Antiquitäten: aus dem Nachlasse Sr. Durchlaucht des Prinzen A. zu Solms-Braunfels, sowie kleinerer Beiträge aus Privatbesitz ; Arbeiten in Thon, Steinzeug, Fayencen, Porzellane ; Arbeiten in Glas, Elfenbein und Email ; ... ; Versteigerung zu Köln den 12. bis 14. März 1902 — Köln, 1902

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.20950#0008
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Bedingungen,

4?^\ie Sammlungen sind in Köln in dem Auctions-Locale, Breitestrasse 125—127, zur
(3^$; Besichtigung ausgestellt:

Freitag den 7. und Samstag den 8. März 1902, yon 9—1 Uhr Vormittags
und yon 3—6 Uhr Nachmittags, Sonntag den 9. März 1902, yon 9 Uhr

Vormittags Ms 2 Uhr Nachmittags.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlung und
die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung
und Untersuchung der Gegenstände die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein
Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den
auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Ausser dem Steigpreise hat der An-
zeiger er das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten. Die Gegen-
stände werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch die
Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten
Gegenstände zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reclamation
berücksichtigt werden. Bei den Porzellanen sind kleinere Schäden oder Restaurationen
nicht besonders erwähnt.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder zu
theilen. Sollten durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote sich eine Meinungsver-
schiedenheit ergeben, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt, um
jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer an den
Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der unterzeichnete Auctionator das
Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten
und Gefahr des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme
und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, im Februar 1902.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz' Söhne).
 
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