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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog einer reichhaltigen Sammlung vortrefflicher Handzeichnungen, Aquarelle etc.: aus dem Besitze des Herrn Otto Herrm. Claass, Königsberg i. Pr., sowie zahlreicher Eigen-Arbeiten aus den künstlerischen Nachlässen der Herren Prof. Carl Gehrts und Prof. A. Kindler, † Düsseldorf stammend ; Versteigerung zu Köln 26. März 1902 — Köln, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.20802#0002
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Bedingungen.

Die Sammlung ist in Köln in dem Auctions-Locale, Breitestraße 125-127,
zur Besichtigung ausgestellt:

Samstag den 22. März bis Dienstag den 25. März 1902

von 9—1 Uhr Vormittags und 3—(i Uhr Nachmittags.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besich-
tigung der Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Bei
ersterer wird den Besuchern die größtmöglichste Vorsicht empfohlen, damit
kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt
werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Außer dem Steigpreise
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent pro Nummer
zu entrichten. Die Zeichnungen etc. werden in dem Zustande verkauft, worin
sich solche befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publikum Gelegen-
heit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten Gemälde zu unter-
richten, kann nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reclamation berück-
sichtigt werden.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammen-
zustellen oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem
Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand
von neuem ausgesetzt, um jedem Theile auf die unparteiischste Weise
zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation
in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von
10 Procent pro Nummer an den Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls
behält sich der unterzeichnete Auctionator das Recht vor, die angesteigerten,
nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des
Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme
und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Ansteigerers.

Köln, im März 1902.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz' Söhne).

KUNSTBIBLIOTHEK
Staatliche Museen
zu Berlin
 
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