Bedingungen
Die Kunst-Sammlungen sind im Geschäftshause der Firma
J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), Breitestrasse 125—127, zur
Besichtigung' ausgestellt:
Samstag den 18. und Montag den 20. October
von 9—1 Uhr Vormittags und 8—6 Uhr Nachmittags,
sowie
Sonntag den 19. October
von 9 Iiis 2 Uhr Vormittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die
Besichtigung der Sammlungen'und die Beiwohnung der Versteige-
rung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung und
Untersuchung der Gegenstände die grösstmögliche Vorsicht
empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit,
Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den auf diese
Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Ausser dem
Steigpreise hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von
10 Procent pro Nummer zu entrichten. Die Gegenstände werden
in dem Zustande verkauft, worin sie sieh befinden. Nachdem
durch die Ausstellung dem Publicum hinreichend Gelegenheit
geboten, sieh über den Zustand der ausgestellten Gegenstände
zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschlage keinerlei
Reelamation berücksichtigt werden.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu-
sammenzustellen oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei
erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augenblicklich
der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Theile auf die
unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder
Vacation in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des
Aufgeldes von 10 Procent pro Nummer an die Firma J. M. Heberle
(H. Lempertz' Söhne) zu leisten; widrigenfalls behält sich der
Versteigerer das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
Avieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und
Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoeh auf Gefahr
des Ansteigerers.
Köln, im October 1902.
Die Kunst-Sammlungen sind im Geschäftshause der Firma
J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), Breitestrasse 125—127, zur
Besichtigung' ausgestellt:
Samstag den 18. und Montag den 20. October
von 9—1 Uhr Vormittags und 8—6 Uhr Nachmittags,
sowie
Sonntag den 19. October
von 9 Iiis 2 Uhr Vormittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die
Besichtigung der Sammlungen'und die Beiwohnung der Versteige-
rung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung und
Untersuchung der Gegenstände die grösstmögliche Vorsicht
empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit,
Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den auf diese
Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Ausser dem
Steigpreise hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von
10 Procent pro Nummer zu entrichten. Die Gegenstände werden
in dem Zustande verkauft, worin sie sieh befinden. Nachdem
durch die Ausstellung dem Publicum hinreichend Gelegenheit
geboten, sieh über den Zustand der ausgestellten Gegenstände
zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschlage keinerlei
Reelamation berücksichtigt werden.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu-
sammenzustellen oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei
erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augenblicklich
der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Theile auf die
unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder
Vacation in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des
Aufgeldes von 10 Procent pro Nummer an die Firma J. M. Heberle
(H. Lempertz' Söhne) zu leisten; widrigenfalls behält sich der
Versteigerer das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
Avieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und
Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoeh auf Gefahr
des Ansteigerers.
Köln, im October 1902.