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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog von vortrefflichen und reichhaltigen Gemälde-Sammlungen älterer und neuerer Meister: Nachlässe: J. Broix - Neuss, Oekonomierath J. Haan - Köln, Jules Adam - Luxemburg, A. Oppenheimer - Würzburg ; Versteigerung zu Köln den 9. und 10. December 1902 — Köln, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.23453#0005
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Verkaufs-Ordnung.

Dienstag, den 9. December 1902, Nachmittags 3'/-> Uhr:

No. 1—92. Gemälde alter Meister.

Mittwoch, den 10. December 1902, Vormittags 91 /2 Uhr:

No. 93 — 180. Gemälde alter Meister.

Mittwoch, den 10. December 1902, Nachmittags 31 /2 Uhr:

No. 181—289. Gemälde alter und neuer Meister.

Bedingungen.

ie Sammlung ist in Köln
Besichtigung ausgestellt:

in

dem Oberlichtsaale, Breitestrasse 125—127,

zur

Sonntag, den 7. December 1902, von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags,
und Montag, den 8. December 1902, von 9—1 Uhr Vormittags und von

3—6 Uhr Nachmittags.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlung und
die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung
und Untersuchung der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein
Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den
durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Ausser dem Steigpreise hat der An-
steigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten. Die Gemälde
werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch die Aus-
stellung dem Publicum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten Ge-
mälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berück-
sichtigt werden. Die Namen der älteren Meister sind nach den früheren Jnventarien
beibehalten.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder zu
theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird,
augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt, um jedem Theile auf die unpar-
teiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer an die
Firma J. M. Heberte (H. Lempertz’ Söhne) zu leisten, widrigenfalls die angesteigerten,
nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder
zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Aiisteigerers.

Köln, im November 1902.
 
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