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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog einer reichhaltigen Sammlung von Gemälden neuerer Meister aus verschiedenen kleineren Nachlässen: Versteigerung zu Köln den 9. und 10. März 1903 — Köln, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.31967#0004
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Verkaufs-Ordnimg,

Montag den 9. März 1903, Nachmittags 302 Uhr:
No. 1—110.

Dienstag den 10. März 1903, Nachmittags 3'/« Uhr:

No. 1 1 1—225.

Bedingungen.

NUgNie Sammlung ist in Köln in dem Oberlichtsaale, Breitestrasse 125—127,
zur Besichtigung ausgestellt:

Samstag den 7. März 1903, Yormittags vou 9—1 Uhr und Nachmittags
von 3—6 lllir; Sonntag den 8. März. Yormittags von 9—2 Ulir.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtignng der
Sammlnng und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern
wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die grösstmögliche
Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und
dergl. beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Ausser dem Steigpreise hat
der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten.
Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nach-
dem durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten, sich über den
Zustand der ausgestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zu-
schlage keinerlei Reclamation beriicksichtigt werden.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu theilen. Sollten iiber den Zuschlag bei erf'olgtem Doppelgebote Zweifel
entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt, um
jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in Em-
pfang zu nehmen und Zahlung dafiir incl. des Aufgeldes von 10 Procent per
Nummer an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne) zu leisten, widrigen-
falls die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten
und Gefahr des Ansteigerers wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Auf-
bewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt,
jedocli auf Grefahr des Ansteigerers.

Köln, im März 1903.
 
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