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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog von vortrefflichen Gemälden vorwiegend aus dem Nachlasse der Frau Baronin von Blomberg, verw. Mrs Mortimer, geb. Picton und aus anderen bekannten Nachlässen: Versteigerung zu Köln den 23., 24. und 25. November 1903 — Köln, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.20295#0006
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Bedingungen.

ie Sammlung ist zugleich mit der Sammlung Aug. Gerönne, f Köln,

C4—etc. in Köln in den Oberlichtsälen, Breitestrasse 125—127, zur Be-
sichtigung ausgestellt:

Freitag den 20. und Samstag den 21. November 1903, Vormittags

von 9 — 1 Uhr und Nachmittags von 3 — 6 Uhr;
Sonntag den 22. November 1903, Vormittags von 9 — 2 Uhr.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der
Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern
wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die grösstmögliche
Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben
und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden
zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Ausser dem Steigpreise
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer
zu entrichten. Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie
sich befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit
geboten, sich über den Zustand der ausgestellten Gemälde zu unterrichten,
kann nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reclamation berücksichtigt werden.
Die Namen der älteren Maler sind zumeist nach den früheren Inventarien
beibehalten.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel
entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt, um
jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer
an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) zu leisten, widrigenfalls die
angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und
Gefahr des Ansteigerers wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Auf-
bewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt,
jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, im November 1903.
 
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