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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der Gemälde-Sammlung des Architekten Professor August Rincklake zu Köln a. Rh.: hervorragende alte Meister ; Versteigerung zu Köln, 10. Mai 1904 — Köln, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.21495#0009
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Verkaufs-Ordnung:

Dienstag, den IO. Mai, Maedimittags 3V2 Uhr

Mo. 1-53.

Die Reihenfolge des Katalogs wird nicht immer genau innegehalten.

Bedingungen:

Die Sammlung ist in Köln in den Ausstellungsräumen der Firma J. M. Heberle
(H. Lempertz’ Söhne), Breitestrasse 125—127, zur Besichtigung ausgestellt:

Samstag den 7., Sonntag den 8. und Montag den 9. Mai 1904

von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags.

Nur den mit Katalog versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlung und
Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung und
Untersuchung die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand beschädigt
werde. Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Ausser dem Steigpreise hat der
Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten. Die
Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch
die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand etc. der
Gemälde genau zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation
berücksichtigt werden.

Sollten durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Meinungsverschieden-
heiten entstellen, so wird sofort der Gegenstand von Neuem ausgesetzt; in jedem Falle
entscheidet der den Verkauf abhaltende Notar, Herr Krings, zu Köln.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jedem Zuschläge in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent pro Nummer sofort an den
besagten Notar zu leisten, widrigenfalls die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen
Gemälde auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zum Verkaufe ausgestellt
werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster
Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
 
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