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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog ausgewählter und vorzüglicher Gemälde alter und neuerer Meister, gerahmter Aquarelle und Handzeichnungen: Sammlungen: Verwaltungsgerichts-Direktor Jos. Metz, † zu Köln, Rentnerin Jos. Montag, † zu Bonn, u. a. ; Versteigerung zu Köln den 19. - 21. Dezember 1904 — Köln, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.22022#0004
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VERKAUFS-ORDNUNG.

Montag den 19. Dezember, nachmittags 3 Uhr:
Nr. 1—114. Gemälde alter Meister.

Dienstag den 20. Dezember, vormittags 10 Uhr:
Nr. 115—200. Gemälde neuerer Meister.

Dienstag den 20. Dezember, nachmittags 3 Uhr:
Nr. 201—320. Gemälde neuerer Meister.

Mittwoch den 21. Dezember, vormittags 10 Uhr:
Nr. 321—409. Gemälde neuerer Meister.

Die Reihenfolge des Kataloges wird nicht genau innegehalten.

-□-

BEDINGUNGEN.

Die Sammlungen sind in Köln in dein Oberlichtsaale, Breite Straße 125—127,
zur Besichtigung ausgestellt:

Samstag den 17. Dezember 1904, vormittags von 9-1 Uhr und nachmittags
von 3~6 Uhr; Sonntag den 18, Dezember, vormittags von 9—2 Uhr,

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der
Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird
bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die größtmögliche Vorsicht
empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl.
beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steiimreise hat der
Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Prozent per Nummer zu entrichten.
Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem
durch die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand
der ausgestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschlage
keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu teilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel ent-
stehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem
Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vakation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufo-eldes von 10 Prozent per Nummer an
die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) zu leisten, widrigenfalls die an-
gesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr
des Ansteii>eres wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur
Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr

des Ansteigerers.

Köln, im Dezember 1904.

26A*£ IM
 
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