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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) <Köln> [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog von Gemälden alter und neuzeitiger Meister aus verschiedenem Besitze: u.a. Seiner Exzellenz Baron von Wrangel, des kaiserlich russischen Gesandten, Dresden, Jacob Litzinger zu Coblenz ; 1. April 1905 — Köln, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.16896#0006
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BEDINGUNGEN.

jj§j\ie Sammlung ist zugleich mit der Sammlung Albert Jaffe zu Köln
- in dem Oberlichtsaale Breite Straße 125—127 zur Besichtigung aus-
gestellt:
Mittwoch den 29. und Donnerstag den 30. März 1905,
vormittags von 9—1 Uhr und nachmittags von 3 6 Uhr.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung
der Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den
Besuchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die
größtmögliche Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Un-
geschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den durch
ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Prozent per Nummer
zu entrichten. Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin
sie sich befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publikum Gelegen-
heit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten Gemälde zu unter-
richten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reklamation berück-
sichtigt werden. Die Namen der filtern Maler sind zumeist nach den
früheren Inventarien beibehalten.
Der Leiter der Versteigerung, Dr. Ileinr. G. Lempertz, hehält sich
das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen. Sollten
über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird
augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Teile
auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Valvation in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von 10 Prozent
per Nummer an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne) zu leisten,
widrigenfalls die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegen-
stände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zum Verkauf
ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im März 1905.

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