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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) <Köln> [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der Handzeichnungen-Sammlung nebst einem Anhang: Beiträge aus verschiedenem Besitz: Sammlung Heinrich Lempertz sen., † zu Köln a. Rh. ; Versteigerung zu Köln a. Rh., 17. Oktober 1905 — Köln, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.17212#0009
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Bedingungen.

Die Sammlung ist in den Geschäftsräumen der Firma J. M. Heberle
(H. Lempertz'Söhne) in Köln, Breitestraße 125—127, zur Besichtigung zugänglich:

Samstag, den 14. bis Montag, den 1(>. Oktober 1905,

vormittags von 5)—1 Uhr,
Samstag, den 14. und Monlag, den 1«. Oktober auch nachmittags von 3—6 Uhr.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Besichti-
gung und zur Auktion gestattet. Bei ersterer wird den Besuchern die grösst-
mögliehste Vorsieht empfohlen, damit kein Blatt in irgend einer Weise beschädigt
wird. Jeder ist für den von ihm angerichteten Sehaden verantwortlieh.

Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung. Die Mindeststeigerung
beträgt bei einem Gebot von 20 bis 100 Mark 1 Mark und über 100 Mark hinaus
5 Mark. Außer dem Steigpreise hat der Ankäufer das übliche Aufgeld von 10%
für jede Nummer zu entrichten, wobei jede angefangene Mark für voll gerechnet wird.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von dem
Zustande der zur Versteigerung gelangenden Blätter zu unterrichten. Reklamationen
wegen Beschädigungen oder wegen irrtümlicher Angaben im Kataloge können
daher nach erfolgtem Zuschlage keinerlei Berücksichtigung finden.

Der Leiter der Versteigerung, Dr. II. G. Lempertz, behält sich das Recht
vor, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen, auch die Nummernfolge zu unter-
brechen.

Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppclgebote Zweifel obwalten, so
wird sofort die fragliche Nummer von neuem ausgesetzt, um jedem Teile auf die
unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Vakation in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür einschl. des Aufgeldes zu leisten, widrigen-
falls behält sich der Unterzeichnete das Recht vor, die nicht entnommenen Gegen-
stände auf Kosten des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis
zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit größtmöglichster Sorgfalt, jedoch auf
Gefahr des Käufers.

Auswärtige Kunstfreunde wollen sich wegen Ansichtssendungen gefälligst
rechtzeitig an mich wenden, damit ihren Wünschen möglichst umfassend Rechnung
getragen werden kann. Die Versendung geschieht in beiden Riehtungen auf Rech-
nung und Gefahr des Bestellers.

Köln a. Rhein, im September 1905.

J. M. Ifeberle (IL Lempertz' Söhne).
 
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