Y erkaufs - Ordnung.
Montag
den
13. November
1905
No. 1-550
Dienstag
»
14.
»
» 551—1089
Mittwoch
»
15.
»
» 1090-1600
Donnerstag
»
16.
» 1601—2100
Freitag
»
17.
»
» 2101—2600
Samstag
»
18.
» .
» 2601—3100
Montag
>>
20.
»
» 3101—Schluß,
Bedingungen.
|^)ie zur \ Tersteigerung gelangenden Blätter sind Freitag den 10.,
Samstag den 11. November, vormittags von 9—1 Uhr und nach-
mittags von 3—6 Uhr, und Sonntag den 12. November von 9—1 Uhr
im Auktionslokale, Breitestraße 125—127, in Köln zur Besichtigung
ausgelegt.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Besichtigung und .zur Auktion gestattet. Den Besuchern wird
bei der Durchsicht die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit
kein Blatt in irgend einer Weise beschädigt wird. Jeder ist für an-
gerichteten Schaden verantwortlich.
Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung. Aufier
dem Steigpreise hat der Ankäufer das übliche Aufgeld von 10% für
jede Nummer zu entrichten, wobei die angefangene Mark für voll
berechnet wird.
Im Kataloge sind Erhaltung und Zustand der Blätter gewissen-
haft angegeben, doch wird trotzdem allenfallsigen Reklamationen
auswärtiger Käufer, die brieflich ihre Aufträge erteilten, nach Billig-
keit Rechnung getragen werden, wenn solche innerhalb drei Wochen
nach Beendigung der Versteigerung zur Kenntnis gebracht werden.
Spätere Einwendungen können der Schlufi-Abrechnung halber keine
Berücksichtigung finden.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusam-
menzustellen oder zu teilen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel
obwalten, so wird sofort die fragliche Nummer von neuem ausgesetzt,
um jedem Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder
Vakation in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür, einschliefilich
des Aufgeldes, an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne) zu
leisten; widrigenfalls behält sich der Versteigerer des Recht vor, die
nicht entnommenen Gegenstände aufKostendes Ansteigerers wieder
zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung
geschieht mit gröfitmöglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des
Käufers.
KÖLN a. Rh., im Oktober 1905.
J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne).
Montag
den
13. November
1905
No. 1-550
Dienstag
»
14.
»
» 551—1089
Mittwoch
»
15.
»
» 1090-1600
Donnerstag
»
16.
» 1601—2100
Freitag
»
17.
»
» 2101—2600
Samstag
»
18.
» .
» 2601—3100
Montag
>>
20.
»
» 3101—Schluß,
Bedingungen.
|^)ie zur \ Tersteigerung gelangenden Blätter sind Freitag den 10.,
Samstag den 11. November, vormittags von 9—1 Uhr und nach-
mittags von 3—6 Uhr, und Sonntag den 12. November von 9—1 Uhr
im Auktionslokale, Breitestraße 125—127, in Köln zur Besichtigung
ausgelegt.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Besichtigung und .zur Auktion gestattet. Den Besuchern wird
bei der Durchsicht die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit
kein Blatt in irgend einer Weise beschädigt wird. Jeder ist für an-
gerichteten Schaden verantwortlich.
Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung. Aufier
dem Steigpreise hat der Ankäufer das übliche Aufgeld von 10% für
jede Nummer zu entrichten, wobei die angefangene Mark für voll
berechnet wird.
Im Kataloge sind Erhaltung und Zustand der Blätter gewissen-
haft angegeben, doch wird trotzdem allenfallsigen Reklamationen
auswärtiger Käufer, die brieflich ihre Aufträge erteilten, nach Billig-
keit Rechnung getragen werden, wenn solche innerhalb drei Wochen
nach Beendigung der Versteigerung zur Kenntnis gebracht werden.
Spätere Einwendungen können der Schlufi-Abrechnung halber keine
Berücksichtigung finden.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusam-
menzustellen oder zu teilen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel
obwalten, so wird sofort die fragliche Nummer von neuem ausgesetzt,
um jedem Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder
Vakation in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür, einschliefilich
des Aufgeldes, an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne) zu
leisten; widrigenfalls behält sich der Versteigerer des Recht vor, die
nicht entnommenen Gegenstände aufKostendes Ansteigerers wieder
zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung
geschieht mit gröfitmöglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des
Käufers.
KÖLN a. Rh., im Oktober 1905.
J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne).