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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Gemälde alter und neuzeitiger Meister aus verschiedenem Besitz: Versteigerung zu Köln a. Rh. den 17., 18. und 19. Dez. 1906 — Köln, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.21006#0005
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Verkaufsordnung.
Montag den 17. Dezember 1906, nachmittags 3'/^ Uhr,

Nr. 1 —132: Gemälde älterer Meister.

Dienstag den 18. Dezember 1906, nachmittags 31/» Uhr,
Nr. 133—250: Gemälde älterer und neuzeitiger Meister.

Mittwoch den 19. Dezember 1906, nachmittags 31/-' Uhi,

Nr. 251—341 (Schluß): Gemälde neuzeitiger Meister.

--

Bedingungen.

<lf"S\ie Sammlung ist zu Köln in dem Oberlichtsaale Breite Straße 125—127 zur
(3—^ Besichtigung ausgestellt:

Samstag den 15. Dezember 1906, vormittags von 10 bis 1 Uhr

und nachmittags von 3 bis 6 Uhr, und
Sonntag den 16. Dezember 1906, vormittags von 10 bis 1 Uhr.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlung
und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung
und Untersuchung der Gemälde die größtmögliche Vorsicht empfohlen, damit kein Gemälde
durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergleichen beschädigt werde. Jeder hat den
durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat der
Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Prozent per Nummer zu entrichten. Die
Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem- durch die
Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten
Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschlage keinerlei
Reklamation berücksichtigt werden. Die Namen der älteren Maler sind nach dem
früheren Inventar beibehalten.

Der Leiter der Versteigerung, Dr. phil. Heinr. G. Lern pertz, behält sich das Recht
vor, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen und die Reihenfolge zu bestimmen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augen-
blicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Teile auf die unparteiischste
Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vakation in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von 10 Prozent per Nummer an die Firma
J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) zu leisten, widrigenfalls die angesteigerten,
nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Be-
zahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, im Dezember 1906.
 
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