Verkaufsordnung.
Montag den 25. Februar 1907, nachmittags 372 Uhr,
Nr. 1—120: Gemälde älterer und neuzeitiger Meister.
Dienstag den 26. Februar 1907, nachmittags 3Va Uhr,
Nr. 121—249 (Schluss): Gemälde neuzeitiger Meister,
Handzeichnungen, Kupferstiche etc.
—--o---
Bedingungen.
Die Sammlung ist zu Köln in dem Oberlichtsaale Breite-
Strasse 125 — I27*zur Besichtigung ausgestellt:
Samstag den 23. Februar 1907, vormittags von 10 bis 1 Uhr
und nachmittags von 3 bis 6 Uhr, und
Sonntag den 24. Februar 1907, vormittags von 10 bis 1 Uhr.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die
Besichtigung der Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung
gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Unter-
suchung der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit
kein Gemälde durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergleichen be-
schädigt werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Ausser dem
Steigpreise hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Prozent
per Nummer zu entrichten. Die Gemälde werden in dem Zustande
verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch die Ausstellung
dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der aus-
gestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem
Zuschlage keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die Namen der älteren Maier sind nach dem früheren Inventar beibehalten.
Der Leiter der Versteigerung, Dr. phil. Heinr. G. Lempertz,
behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen,
und die Reihenfolge zu bestimmen. Sollten über den Zuschlag bei
erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augenblicklich der
Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Teile auf die unpartei-
ischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vakation
in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von
10 Prozent per Nummer an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz'
Söhne) zu leisten, widrigenfalls die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur
Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch
auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im Februar 1907.
Montag den 25. Februar 1907, nachmittags 372 Uhr,
Nr. 1—120: Gemälde älterer und neuzeitiger Meister.
Dienstag den 26. Februar 1907, nachmittags 3Va Uhr,
Nr. 121—249 (Schluss): Gemälde neuzeitiger Meister,
Handzeichnungen, Kupferstiche etc.
—--o---
Bedingungen.
Die Sammlung ist zu Köln in dem Oberlichtsaale Breite-
Strasse 125 — I27*zur Besichtigung ausgestellt:
Samstag den 23. Februar 1907, vormittags von 10 bis 1 Uhr
und nachmittags von 3 bis 6 Uhr, und
Sonntag den 24. Februar 1907, vormittags von 10 bis 1 Uhr.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die
Besichtigung der Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung
gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Unter-
suchung der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit
kein Gemälde durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergleichen be-
schädigt werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Ausser dem
Steigpreise hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Prozent
per Nummer zu entrichten. Die Gemälde werden in dem Zustande
verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch die Ausstellung
dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der aus-
gestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem
Zuschlage keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die Namen der älteren Maier sind nach dem früheren Inventar beibehalten.
Der Leiter der Versteigerung, Dr. phil. Heinr. G. Lempertz,
behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen,
und die Reihenfolge zu bestimmen. Sollten über den Zuschlag bei
erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augenblicklich der
Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Teile auf die unpartei-
ischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vakation
in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von
10 Prozent per Nummer an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz'
Söhne) zu leisten, widrigenfalls die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur
Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch
auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im Februar 1907.