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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Gemälde älterer, meist niederländischer Meister aus dem Besitze des Herrn Dr. De Vries in Amsterdam: Versteigerung zu Köln a.Rh.: den, 26. und 27. Mai 1908 — Köln, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.16918#0005
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verkaufsordnung:

Dienstag den 26. Mai 1908, nachmittags 3xh Uhr, Nr. 1—85.
Mittwoch den 27. Mai 1908, nachmittags Uhr, Nr. 86—165 (Schluß).

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Bedingungen.

Die Sammlung ist zu Köln in den neuerbauten Sälen, Friesenplatz 15, Ecke
Limburger Straße, Eingang zu den Sälen Limburger Straße (zu den Bureaus
Friesenplatz), zur Besichtigung ausgestellt:

Sonntag den 24. Mai 1908, vormittags von 10 bis 1 Uhr, und
Montag den 25. Mai 1908, vormittags von 10 bis 1 Uhr

und nachmittags von 3 bis 6 Uhr.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der
Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der
Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die größtmögliche Vorsicht empfohlen, damit
kein Gemälde durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergleichen beschädigt werde. Jeder
hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat der An-
steigerer das übliche Aufgeld von zehn Prozent per Nummer zu entrichten. Die Gemälde
werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch die Aus-
stellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten
Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschlage keinerlei Rekla-
mation berücksichtigt werden. Die Namen der älteren Maler sind nach dem früheren
Inventar beibehalten.

Der Leiter der Versteigerung, Dr. phil. Heinr. G. Lempertz, behält sich das Recht
vor, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen und die Reihenfolge zu bestimmen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augen-
blicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Teile auf die unparteiischste
Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vakation in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von zehn Prozent per Nummer an die
Firma J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) zu leisten, widrigenfalls die angesteigerten,
nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Be-
zahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, im Mai 1908.
 
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