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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Kupferstich-Sammlung: Nachlass Freifrau Stephanie von Carlowitz: Kupferstiche, Buntdrucke, Radierungen, Handzeichnungen, Städteansichten; Versteigerung zu Köln a. Rhein den 12. Oktober und folgende Tage — Köln, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.32205#0005
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Verkaufs-Ordnung.

Mittwoch, 12. Okt. 1910, vormittags 10 Uhr:

nachmittags 3*/2 „
Donnerstag, 13. „ 1910, vormittags 10 „

nachmittags 3y2 „
Freitag, 14. „ 1910, vormittags 10 „

nachmittags 3y2 „

No. 1—502
No. 503—1062
No. 1063—1613

~K3H~

Bedingungen.

Die Sammlung ist in den neuerbauten Sälen der Firma J. M. Heberle
(H. Lempertz’ Söhne) Q. m. b. H. in Köln, Friesenplatz 15, Ecke Limburger-
strasse, Eingang zu den Sälen Limburgerstrasse (zu den Bureaus Friesenplatz),
zur Besichtigung ausgelegt:

Montag, den 10. Oktober und Dienstag, den 11. Oktober 1910,
vormittags 10—1 und nachmittags von 3—6 Uhr.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Besichtigung und zur Auktion gestattet. Bei ersterer wird den Besuchern die
grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Blatt in irgend einer Weise
beschädigt wird. Jeder ist für den von ihm angerichteten Schaden
verantwortlich.

Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung. Ausser dem Steig-
preise hat der Ankäufer aas übliche Aufgeld von 10% für jede Nummer zu
entrichten, wobei jede angefangene Mark für voll gerechnet wird.

Die Qegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden. Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Qelegenheit geboten,
sich von dem Zustande der zur Versteigerung gelangenden Blätter zu unter-
richten. Reklamationen wegen Beschädigungen oder wegen irrtiimlicher An-
gaben im Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlage keinerlei Beriick-
sichtigung finden.

Der Leiter der Versteigerung Dr. phil. Lempertz behält sich das Recht
vor, Nummern zusammenzustelien oder zu teilen, auch die Nummernfolge zu
unterbrechen.

Sollten iiber den Zuschiag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel obwalten,
so wird sofort die fragliche Nummer von neuem ausgesetzt, um jedem Teile
auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Vakation
in Empfang zu nehmen und Zahlung dafiir einschl. des Aufgeldes zu Ieisten,
widrigenfalls behält sich der Unterzeichnete das Recht vor, die nicht ent-
nommenen Qegenstände auf Kosten des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die
Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit grösstmöglichster
Sorgfalt, jedoch auf Qefahr des Käufers.

Auswärtige Kunstfreunde wollen sich wegen Ansichtssendungen gefälligst
rechtzeitig an uns wenden, damit ihren Wiinschen möglichst umfassend Rech-
nung getragen werden kann Dle Versendung geschieht in beiden Rich-
tungen auf Rechnung und Qefahr des Bestellers.

Aufträge für die Versteigerung nehmen Unterfertigte gerne entgegen
und werden dieselben aufs Gewissenhafteste im Interesse der Herren Auftrag-
geber ausgeführt werden.

Köln a. Rh., im September 1910.

J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne)

Q. m. b. H.
 
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