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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) <Köln> [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog ausgewählter Kunstgegenstände, Waffen, Münzen, Medaillen, Antiquitäten und Einrichtungsgegenstände: aus dem Besitze des Grafen zu Stolberg, Schloß Borlinghausen und anderer ; Versteigerung zu Köln, den 25. April bis 29. April 1911 — Köln, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.16919#0006
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Bedingungen.

-□-

Die Sammlung ist zu Köln in den neuerbauten Sälen, Friesenplatz 15, Ecke Limburger
Straße, Eingang zu den Sälen Limburger Straße (zu den Bureaus Friesenplatz),
zur Besichtigung ausgestellt:

Sonntag den 23. April 1911, vorm. von 10 bis 1 Uhr,

und

Montag den 24. April 1911, vorm. von 10 bis 1 Uhr und nachm. von 3 bis 6 Uhr.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der
Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei
der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die größtmögliche Vorsicht empfohlen,
damit nichts durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergleichen beschädigt werde. Jeder
hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreis hat der
Ansteigerer das übliche Aufgeld von zehn Prozent per Nummer zu entrichten. Die
Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch
die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der aus-
gestellten Gegenstände zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschlage keinerlei
Reklamation berücksichtigt werden.

Der Leiter der Versteigerung, Dr. phil. Heinr. G. Lempertz, behält sich das Recht
vor, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen und die Reihenfolge zu bestimmen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augen-
blicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Teile auf die unparteiischste
Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vakation in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von zehn Prozent per Nummer an die
Firma J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) G. m. b. H. zu leisten, widrigenfalls die
angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr
des Ansteigerers wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur
Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des
Ansteigerers.

Köln, im April 1911.
 
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