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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Gemälde älterer und neuzeitiger Meister, Handzeichnungen, Aquarelle usw. aus dem Nachlasse des Fräuleins Jenny Hippemeyer, Köln a. Rh. u. a.: Versteigerung zu Köln a. Rh.: Dienstag den 19. bis Mittwoch den 20. Dezember 1911 — Köln, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.22870#0004
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Verkaufs-Ordnung.

Dienstag den 19. Dezember 1911, nachmittags 31/* Uhr:

Nr. 1—120, 248—260, 220 — 247 Gemälde älterer und neuerer Meister,

Handzeichnungen, Aquarelle usw.

Mittwoch den 20. Dezember 1911, nachmittags 31/2 Uhr:

Nr. 121—219, 261—312 Gemälde neuerer Meister,

Handzeichnungen, Aquarelle usw.

-n-

Bedingungen.

Die Sammlung ist zu Köln in den neuerbauten Sälen, Friesenplatz 15, Ecke Limburger
Straße, Eingang zu den Sälen Limburger Straße (zu den Bureaus Friesenplatz),
zur Besichtigung ausgestellt:

Sonntag den 17. Dezember 1911, vormittags von 10 bis 1 Uhr,
Montag den 18. Dezember 1911, vormittags von 10 bis 1 Uhr
und nachmittags von 3 bis 5 Uhr.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der
Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei
der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die größtmögliche Vorsicht empfohlen,
damit kein Gemälde durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergleichen beschädigt werde.
Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht durch bare Zahlung. Außer dem Steigpreis hat der
Ansteigerer das übliche Aufgeld von zehn Prozent per Nummer zu entrichten. Die
Gemälde werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden. Nachdem durch
die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der aus-
gestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei
Reklamation berücksichtigt werden. Die Namen der älteren Maler sind nach
dem früheren Inventar beibehalten.

Der Leiter der Versteigerung, Dr. phil. Heinr. G. Lempertz, behält sich das Recht
vor, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen und die Reihenfolge zu bestimmen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augen-
blicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Teile auf die unparteiischste
Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Valvation in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von zehn Prozent per Nummer an die
Firma J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne) G. m. b. H. zu leisten, widrigenfalls die
angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr
des Ansteigerers wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur
Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des
Ansteigerers.

Köln, im Dezember 1911.

2i0A^ J) AOQJ
 
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