Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog einer erstklassigen Miniaturensammlung aus dem Besitze eines rheinischen Sammlers: Versteigerung zu Cöln a. Rh. den 27. März 1912 — Köln, 1912

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22878#0006
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
BEDINGUNGEN.

Die Sammlung ist zu Köln in den Sälen, Friesenplatz 15, Ecke Limburger Straße,
Eingang zu den Sälen Limburger Straße (zu den Bureaus Friesenplatz), zur
Besichtigung ausgestellt:

Sonntag den 24. März 1912, vormittags von 10 bis 1 Uhr,

Montag den 25. März 1912, vormittags von 10 bis 1 Uhr
und nachmittags von 3 bis 5 Uhr.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der
Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird

bei der Besichtigung und Untersuchung der Miniaturen die größtmögliche Vorsicht
empfohlen, damit keine Miniatur durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergleichen
beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht durch bare Zahlung. Außer dem Steigpreis hat der
Ansteigerer das übliche Aufgeld von zehn Prozent per Nummer zu entrichten. Die
Miniaturen werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden. Nachdem durch
die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der aus-
gestellten Miniaturen zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei
Reklamation berücksichtigt werden. Die Namen der Maler sind nach dem frühem
Inventar bcibehalten.

Der Leiter der Versteigerung, Dr. phil. Heinr. G. Lempertz, behält sich das Recht
vor, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen und die Reihenfolge zu bestimmen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augen-
blicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Teile auf die unparteiischste
Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Valvation in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von zehn Prozent per Nummer an die
Firma J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne) G. m. b. H. zu leisten, widrigenfalls die
angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr
des Ansteigerers wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur
Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des
Ansteigerers.

Köln, im März 1912.

4
 
Annotationen