Beglaubigte Abschrift
Der Oberreichsanwalt
12 J 338 /22.
Leipzig, den 27. Mai
UBHeidiLgrg
1924
In der Strafsache gegen den Schriftleiter Martin Weger in
Miesbach
wegen Beschimpfung pp.
werden Sie zu Ihrer Vernehmung als Zeuge auf
den 11. Juli 192 4 vormittags Uhr
vor dem Staatsgeriahtshof zum Schutze der Republik zu der im
großen Sitzungssaals des Reichsgerichtsgebäudes hier, Reichsge-
richtsplatz 1, stattfindenden Hauptverhandlung geladen.
Zeugen, welche ohne genügende Entschuldigung nicht erschei-
nen, sind nach § 50 der Strafprozeßordnung in die durch ihr Aus-
bleiben verursachten Kosten sowie zu einer Geldstrafe bis zu
-M&rk'und für den Fall, daß diese nicht beigetrieben wer-
den kann, zur Strafe der Haft bis zu sechs Wochen zu verurteilen;
auch ist deren zwangsweise Vorführung zulässig.
Zugleich werden Sie aufgefordert, zum Nachweis des veraus-
lagten Fahrgeldes sich von der Bahnverwaltung die Fahrkarte nach
Beendigung der Herreise aushändigen zu lassen und dem Rechnungs-
büro hierselbst vorzulegen.
J. V.
gez. Kessler.
Beglaubigt.
Ministerial-Kanzlei-^ssistent.
An
den Reichsminister a. D.
Herrn Dr. R a d b r u c h
in
K i e l
Universität ?.
Der Oberreichsanwalt
12 J 338 /22.
Leipzig, den 27. Mai
UBHeidiLgrg
1924
In der Strafsache gegen den Schriftleiter Martin Weger in
Miesbach
wegen Beschimpfung pp.
werden Sie zu Ihrer Vernehmung als Zeuge auf
den 11. Juli 192 4 vormittags Uhr
vor dem Staatsgeriahtshof zum Schutze der Republik zu der im
großen Sitzungssaals des Reichsgerichtsgebäudes hier, Reichsge-
richtsplatz 1, stattfindenden Hauptverhandlung geladen.
Zeugen, welche ohne genügende Entschuldigung nicht erschei-
nen, sind nach § 50 der Strafprozeßordnung in die durch ihr Aus-
bleiben verursachten Kosten sowie zu einer Geldstrafe bis zu
-M&rk'und für den Fall, daß diese nicht beigetrieben wer-
den kann, zur Strafe der Haft bis zu sechs Wochen zu verurteilen;
auch ist deren zwangsweise Vorführung zulässig.
Zugleich werden Sie aufgefordert, zum Nachweis des veraus-
lagten Fahrgeldes sich von der Bahnverwaltung die Fahrkarte nach
Beendigung der Herreise aushändigen zu lassen und dem Rechnungs-
büro hierselbst vorzulegen.
J. V.
gez. Kessler.
Beglaubigt.
Ministerial-Kanzlei-^ssistent.
An
den Reichsminister a. D.
Herrn Dr. R a d b r u c h
in
K i e l
Universität ?.