Cotour & Grey Contro! Chart
Beglaubigte Abschrift
Der Oberreichsanwalt
12 J 338 /22.
Leipzig, den 27. lulai 1924
UBHeids^efg
In der Strafsache gegen den Schriftleiter Martin leger in
lUesbach
wegen Beschimpfung pp.
werden Sie zu Ihrer Vernehmung als Zeuge auf
den 11. Juli 192 4 vormittags Uhr
vor dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik zu der im
großen Sitzungssaale des Reichsgerichtsgebäudes hier, Reichsge-
richtsplatz 1, stattfindenden Hauptverhandlung geladen.
Zeugen, welche ohne genügende Entschuldigung nicht erschei-
nen, sind nach § 50 der Strafprozeßordnung in die durch ihr Aus-
bleiben verursachten Kosten sowie zu einer Geldstrafe bis zu
-M&yk* und für den Fall, daß diese nicht beigetrieben wer-
den kann, zur Strafe der Haft bis zu sechs Wochen zu verurteilen
auch ist deren zwangsweise Vorführung zulässig.
Zugleich werden Sie aufgefordert, zum Nachweis des veraus-
lagten Fahrgeldes sich von der Bahnverwaltung die Fahrkarte nach
Beendigung der Herreise aushändigen zu lassen und dem Rechnungs-
büro hierselbst vorzulegen.
Beglaubigte Abschrift
Der Oberreichsanwalt
12 J 338 /22.
Leipzig, den 27. lulai 1924
UBHeids^efg
In der Strafsache gegen den Schriftleiter Martin leger in
lUesbach
wegen Beschimpfung pp.
werden Sie zu Ihrer Vernehmung als Zeuge auf
den 11. Juli 192 4 vormittags Uhr
vor dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik zu der im
großen Sitzungssaale des Reichsgerichtsgebäudes hier, Reichsge-
richtsplatz 1, stattfindenden Hauptverhandlung geladen.
Zeugen, welche ohne genügende Entschuldigung nicht erschei-
nen, sind nach § 50 der Strafprozeßordnung in die durch ihr Aus-
bleiben verursachten Kosten sowie zu einer Geldstrafe bis zu
-M&yk* und für den Fall, daß diese nicht beigetrieben wer-
den kann, zur Strafe der Haft bis zu sechs Wochen zu verurteilen
auch ist deren zwangsweise Vorführung zulässig.
Zugleich werden Sie aufgefordert, zum Nachweis des veraus-
lagten Fahrgeldes sich von der Bahnverwaltung die Fahrkarte nach
Beendigung der Herreise aushändigen zu lassen und dem Rechnungs-
büro hierselbst vorzulegen.