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Universitätsbibliothek Heidelberg, Heid. Hs. 3820,285
Lask, Emil; Rickert, Heinrich [Adr.]
(Heid. Hs. 3820,285): Brief von Emil Lask an Heinrich Rickert (Abschrift) — Falkenberg, 1902 März 27

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https://doi.org/10.11588/diglit.26149#0004
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(Fortßetzung des Briefes v©» 27.3:1902)

Schlups, sondern nur zwei DritteX von ihm. Dass ich ihn so spfit zu»
Afeschreihen gebrteht habe, liegt hr'uptsEchlieh taran, tass, nachde» ich
in den Weihnachtsferien schon fpst ganz fertig war, ich mich nie ent-
schliessen lconnte, das allerletzte kleine Stückchen nieterzuschreiben.

In ihm wollte ich naalich, woran ich Ja schon früher lange gedacht habe,
eine probleageschichtliche Einstellung von Fichtes Hationalitätsbegriff
in die Spekuiation über Hationalität (nicht über ttaat!) seiner Zeit
d.h. nur der ersten 6, 7 Jahre des 19.Jahrhunderts versuehen. Auf die
auffallenaen Aehnlichkeiten ait Idaa Heinrich Müller bin ich schcn
früher aufaerksa» gewoöden. Atoer ich sah nun, dass ®an viel tiefer ge~
hen und besonders Gentz berücksichtigen »üsse, von dessen Gedanken
Müller oft nur ein blendender For»ulierer ist. Mit Gentz und Müller
ist sachlich und perscnlich Johannes von Müller verbunden, der wieder
Beziehungen zu Fichte hat. Zu berüeksichtigen wären aueh Sehleiermacher
und die beiden Schlegel. Ich habe nun schliesslich eingesehon, dass es
ganz un»oglich ist, in absehbarer Zeit etwas anderes als literarischen
Hotizenkra» zu erreichen.

:ch bin jetzt bis zu dem Punkt gekommen, dass ich klar sehe, eine
^Vereinigung von Philosophie und Jurisprudenz ist »e'ne »Bestimmung».
Bewege ich mich aber ein»al dauernd auf diese» Grenzgebiet, dann werden
swahrscheinlich vorläufig die Ergebnisse meiner Studien für den Philoso-
phen gleichgültiger sein als für den Jurlsten. Der Philosoph macht sich
nichts au» rechtsphilosophisehen Specialproble»en, der Jurist iagegen
ist sehr denkbar für philcsophische Vertiefung. Für einen Juristen
^würde Ich doch iamerhin eine recht ansehnliche philosophische Bildung
»itbringen, vor alle» eine solche, die weiterer Vertiefung eine Grund-
lage gewahrt. Professor Hensel hält diese Tatsache für sehr verlockend
und aueh ich glaube schon heute, »anchen rechtsphilosophlschen Proble-

»en ansehen zu können, dass sie gerade-
ihrer Geschichtslogik analogen Methodei'n
^ nun Jurist, dann habe ich den heilsame^

sche Kenntnisse anzueignen. Wie unerlä=-w ^/ilv>
/ gleich wie selten bei allen von der Ph|_r
V. sophen, sehe ich Jeden Tag ein. ünt ne|_
j^erwerben ! Dagegen als Jurist könnte iE p
punkt aus »ich bis in die letzten Probi
allein ist unerschöpflich für philosop|"o
die Eechtspersönlichkeit des Staates 1=^
wo er ohne Erkenntnistheorie nicht ges=-
kenntnistheorie heben die Staatsrecht§-2 CJ
hierin Fortgeschrittenehen, Jellineks.|_ —
berühren sich aber auf d&s Engste »it Em O
die aber zugleich hohes kulturhistoris|^ +->
würde zugleich der tiefe »ethodologisces O
5recht des 19:Jahrhunderts und de» klasE - O
dargestellt werden, ein Gegensetz übri|- Q
erscheinung ist des Unterschiedes klasE-^ ^
ökcno»ie ! luf de» Gebiet der RechtswE. Jj;
satz schwerer zu erfassen als irgend s|j£> ü.
methodologisch &Q. ungeheuer berwickeltE^ 0
:u würdigen, wenn «an erkenntnistheoreE^
punkte verbindet. - Dies alles ist abi - oÖ
spiel, an dem ich zeigen wollte, wie *=- j_
in di^ Philosophi^^elangt e- 2 □

—--Zü einer tieferen Wurdigung des We. o

nisse netwendig, z.B. von Burke und deiL^

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Werde ieh
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und zu-
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Denn in ihne
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