Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Heid. Urk. 10
Dekan und Kapitel der Kirche zu Worms [Editor]
Urkunde: Das Wormser Domkapitel beauftragt die Richter zu Mainz im Streit mit Philipp I. von Falkenstein einen Schiedsspruch zu fällen
o. O., um 1270
Dekan und Kapitel der Wormser Kirche beurkunden, dass Philipp I. von Falkenstein über die Kirche zu [Nieder-]Flörsheim, die den Kirchen zu Worms und Neuhausen gehört, sich die Vogtei und andere Rechte angemaßt habe, dafür vom Bischof von Worms exkommuniziert sei. Nach langer Zeit habe er endlich den Magister Wigand, Kanoniker von St. Peter zu Mainz, mit der Bitte um Absolution an den Bischof geschickt, aber den vom Bischof verlangten Eid nicht leisten wollen. Deshalb habe das Kapitel Gesandte an ihn geschickt, die ihn auffordern sollten zu Worms, Speyer oder Straßburg zu verhandeln: man sei schließlich übereingekommen, die Richter zu Mainz mit dem Schiedspruch zu beauftragen. Endlich habe Philipp noch versprochen, die streitige Kirche aus dem Lehnsverbande des Grafen von Zweibrücken, von dem er sie zu Lehen zu tragen behauptet, zu lösen. Besiegelt von den Unterhändlern des Kapitels: B. scholasticus, Jacobus Cantor, Wer. portarius, Merbado et Ebrardus de Lutra, Canonici. Daran das Fragment des Kirchensiegels in weißem Wachs und ein kleines in gelbem, mit dem Lamm Christi. Umschrift: S. Wer.... ortarii. Die übrigen 4 fehlen.
Language: Latin
Keywords
- Worms ; Hochstift Worms ; Falkenstein, Philipp von ; Nieder-Flörsheim ; Stift Neuhausen ; Sankt Peter (Mainz) ; Speyer ; Straßburg ; Mainz ; Vogtei ; Exkommunikation ; Schiedsspruch ; Lehen
- Europe; Germany; Rheinland-Pfalz; Worms
- Europe; Germany; Rheinland-Pfalz; Nieder Flörsheim-Dalsheim
- Europe; Germany; Rheinland-Pfalz; Speyer
- Europe; France; Strasbourg
- Europe; Germany; Rheinland-Pfalz; Mainz
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https://doi.org/10.11588/diglit.8698
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