VERKAUFS-BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichs-
währung. Zur Kaufsumme wird ein Zuschlag von 5% vom Käufer erhoben.
2. Käufer, welche am Schlüsse der Versteigerung oder an dem darauffolgenden
Tage zu zahlen wünschen, müssen eine entsprechende Summe vor der Ver-
steigerung deponieren.
3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zuschlage. Die
Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in dem sie sich befinden.
Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt
werden.
4. Die Kataloge sind nach den Angaben der Auftraggeber und nach gewissen-
hafter Prüfung des Kunstsachverständigen des Hauses zusammengestellt.
Die in den Katalogen enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zur
Auktion gestellten Gegenstände werden jedoch nicht gewährleistet.
5. Die angegebenen Maße bei Gemälden gelten ohne Rahmen.
6. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M. um 5 M.
7. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben,
entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.
BERLINER KUNST AUKTIONS-HAUS
GEBRÜDER HEILBRON
Berlin SW. 68, Zimmer-Strasse 13
An das Berliner Kunstauktions-Haus gerichtete Kaufaufträge werden durch
Vermittlung zuverlässiger und fachkundiger Kommissionäre und Kunsthändler
ausgeführt. Dieselben übernehmen auch Kaufaufträge für Reflektanten, welche
der Auktion nicht beiwohnen, unter Berechnung einer Provision von 5%. An
Besichtigungstagen sind einige der Herren zur Entgegennahme von Aufträgen
im Auktionshause anwesend.
KUNSTBJBLIOTHEK
Staatliche Museen
zu Berlin
y
Gedruckt bei Imberg <& Lefson G. m. b. H. in Berlin SW. 68.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichs-
währung. Zur Kaufsumme wird ein Zuschlag von 5% vom Käufer erhoben.
2. Käufer, welche am Schlüsse der Versteigerung oder an dem darauffolgenden
Tage zu zahlen wünschen, müssen eine entsprechende Summe vor der Ver-
steigerung deponieren.
3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zuschlage. Die
Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in dem sie sich befinden.
Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt
werden.
4. Die Kataloge sind nach den Angaben der Auftraggeber und nach gewissen-
hafter Prüfung des Kunstsachverständigen des Hauses zusammengestellt.
Die in den Katalogen enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zur
Auktion gestellten Gegenstände werden jedoch nicht gewährleistet.
5. Die angegebenen Maße bei Gemälden gelten ohne Rahmen.
6. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M. um 5 M.
7. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben,
entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.
BERLINER KUNST AUKTIONS-HAUS
GEBRÜDER HEILBRON
Berlin SW. 68, Zimmer-Strasse 13
An das Berliner Kunstauktions-Haus gerichtete Kaufaufträge werden durch
Vermittlung zuverlässiger und fachkundiger Kommissionäre und Kunsthändler
ausgeführt. Dieselben übernehmen auch Kaufaufträge für Reflektanten, welche
der Auktion nicht beiwohnen, unter Berechnung einer Provision von 5%. An
Besichtigungstagen sind einige der Herren zur Entgegennahme von Aufträgen
im Auktionshause anwesend.
KUNSTBJBLIOTHEK
Staatliche Museen
zu Berlin
y
Gedruckt bei Imberg <& Lefson G. m. b. H. in Berlin SW. 68.