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VERKAUFS - BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher
Reichs Währung. Zur Kaufsumme wird ein Zuschlag von 5% vom
Käufer erhoben,
2. Käufer, welche am Schlüsse der Versteigerung oder an dem da-
rauffolgenden Tage zu zahlen wünschen, müssen eine entsprechende
Summe vor der Versteigerung deponieren.
3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zu-
schläge. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können
Reklamationen nicht berücksichtigt werden.
4. Die Kataloge ®sind nach den durch den Kunstsachverständigen
des Hauses geprüften Angaben der Auftraggeber zusammen-
gestellt. Die in den Katalogen enthaltenen Angaben und Be-
schreibungen der zur Auktion gestellten Gegenstände werden
jedoch nicht gewährleistet.
5. Die angegebenen Maße gelten bei Gemälden ohne Rahmen, bei
Stichen bis zum Plattenrand, bei Skulpturen ohne Sockel.
6. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M, um 5 M.
7. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten über den
Zuschlag wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten.
BERLINER KUNSTAUKTIONS - HAUS
GEBRÜDER HEILBRON
Berlin SW. 68, Zimmer-Straße 13
An das Berliner Kunstauktions - Kaus gerichtete Kaufaufträge werden durch
Vermittlung zuverlässiger und fachkundiger Kommissionäre und Kunsthändler
ausgeführt. Dieselben übernehmen auch Kaufaufträge für Reflektanten, welche
der Auktion nicht beiwohnen, unter Berechnung einer Provision von 5%. An
Besichtigimgsfagen sind einige der Herren zur Entgegennahme von Aufträgen
im Auktäonshause anwesend.
( KUNST ^
! BlßUC fHEK j
l BERLIN J
BUCHDRUCKEREI GUSTAV ASCHER G. M. B. H.
BERLIN SW. 47, Y 0 R C K - S T R A S S E 59
VERKAUFS - BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher
Reichs Währung. Zur Kaufsumme wird ein Zuschlag von 5% vom
Käufer erhoben,
2. Käufer, welche am Schlüsse der Versteigerung oder an dem da-
rauffolgenden Tage zu zahlen wünschen, müssen eine entsprechende
Summe vor der Versteigerung deponieren.
3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zu-
schläge. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können
Reklamationen nicht berücksichtigt werden.
4. Die Kataloge ®sind nach den durch den Kunstsachverständigen
des Hauses geprüften Angaben der Auftraggeber zusammen-
gestellt. Die in den Katalogen enthaltenen Angaben und Be-
schreibungen der zur Auktion gestellten Gegenstände werden
jedoch nicht gewährleistet.
5. Die angegebenen Maße gelten bei Gemälden ohne Rahmen, bei
Stichen bis zum Plattenrand, bei Skulpturen ohne Sockel.
6. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M, um 5 M.
7. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten über den
Zuschlag wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten.
BERLINER KUNSTAUKTIONS - HAUS
GEBRÜDER HEILBRON
Berlin SW. 68, Zimmer-Straße 13
An das Berliner Kunstauktions - Kaus gerichtete Kaufaufträge werden durch
Vermittlung zuverlässiger und fachkundiger Kommissionäre und Kunsthändler
ausgeführt. Dieselben übernehmen auch Kaufaufträge für Reflektanten, welche
der Auktion nicht beiwohnen, unter Berechnung einer Provision von 5%. An
Besichtigimgsfagen sind einige der Herren zur Entgegennahme von Aufträgen
im Auktäonshause anwesend.
( KUNST ^
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BERLIN SW. 47, Y 0 R C K - S T R A S S E 59