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VERKAUFS-BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher
Reichs Währung. Zur Kauf summe wird ein Zuschlag von 5% vom Käu-
fer erhoben.

2. Käufer, welche am Schlüsse der Versteigerung oder an dem darauf-
folgenden Tage zu zahlen wünschen, müssen eine entsprechende Summe
vor der Versteigerung deponieren.

3. Die Übernahme der Gegenstände erfolgt zugleich mit dem Zuschlage.
Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in dem sie sich
befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht be-
rücksichtigt werden.

4. Die Kataloge sind nach den Angaben der Auftraggeber und nach ge-
wissenhafter Prüfung der Kunstsachverständigen des Hauses zusammen-
gestellt. Die in den Katalogen enthaltenen Angaben und Beschreibungen
der zur Auktion gestellten Gegenstände können nicht gewährleistet
werden.

Das Berliner Kunstauktions-Haus übernimmt die Garantie dafür, daß
die in der Bibliothek verzeichneten Werke aus dem Nachlaß des
Johann Orth genannten Herrn Erzherzogs Johann Salvator stammen.

5. Gesteigert wird um mindestens 1 M., über 100 M. um 5 M,

6. Von der Reihenfolge kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.

1, Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag
wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten.

BERLINER KUNSTAUKTIONS - HAUS

GEBRÜDER HEILBRON

Berlin SW. 68, Zimmer-Straße 13

KUNST
i BIBLIOTHEK)
1 BERLIN J

Aa das Berliner Kunstauktions - Haas gerichtete Kaufaufträge werden durch Vermittlang
zuverlässiger und fachkundiger Kommissionäre und Kunsthändler ausgeführt. Dieselben
Ibernehmen auch Kaufaufträge. An Besichtigungstagen sind einige der Herren zur
Entgegennahme von Auftragen im Auktionshause anwesend.
 
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