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Bedingungen.
'Oilie Versteigerung geschieht gegen sofortige Baarzahlung in
deutscher Reichswährung und hat der Ersteher auf den Zuschlagspreis ein
Aufgeld von zehn Prozent zu entrichten. Sollte durch erfolgtes Doppel-
gebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende
Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern bei den
einzelnen Vacationen nicht genau einzuhalten.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von dem Zu-
stande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, so können Reklamationen
nach erfolgtem Zuschläge in keinerlei Weise berücksichtigt werden.
Die erworbenen Gegenstände sind von den Erstehern nach jeder
Vacation gegen Bezahlung des Erstehungspreises inclusive des Aufgeldes
von zehn Prozent zu übernehmen und behält sich andernfalls der Unter-
zeichnete das Recht vor, die von ihren Erstehern nicht in Empfang
genommenen Gegenstände wieder zu versteigern und zwar auf Kosten
und Gefahr des Erstehers.
Die Sammlungen werden Samstag den 23. und Sonntag den
24. April Vormittags von 10 bis 1 Uhr und Nachmittags von
2 bis 5 Uhr zur
Besichtigung
im Auktionslokale Theatinerstrasse 15 ausgestellt und ist nur den mit
Katalogen versehenen Personen die Besichtigung der Sammlungen
gestattet, wie dies auch bezüglich der Beiwohnung der Auktion der Fall ist.
'Oilie Versteigerung geschieht gegen sofortige Baarzahlung in
deutscher Reichswährung und hat der Ersteher auf den Zuschlagspreis ein
Aufgeld von zehn Prozent zu entrichten. Sollte durch erfolgtes Doppel-
gebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende
Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern bei den
einzelnen Vacationen nicht genau einzuhalten.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von dem Zu-
stande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, so können Reklamationen
nach erfolgtem Zuschläge in keinerlei Weise berücksichtigt werden.
Die erworbenen Gegenstände sind von den Erstehern nach jeder
Vacation gegen Bezahlung des Erstehungspreises inclusive des Aufgeldes
von zehn Prozent zu übernehmen und behält sich andernfalls der Unter-
zeichnete das Recht vor, die von ihren Erstehern nicht in Empfang
genommenen Gegenstände wieder zu versteigern und zwar auf Kosten
und Gefahr des Erstehers.
Die Sammlungen werden Samstag den 23. und Sonntag den
24. April Vormittags von 10 bis 1 Uhr und Nachmittags von
2 bis 5 Uhr zur
Besichtigung
im Auktionslokale Theatinerstrasse 15 ausgestellt und ist nur den mit
Katalogen versehenen Personen die Besichtigung der Sammlungen
gestattet, wie dies auch bezüglich der Beiwohnung der Auktion der Fall ist.