BEDINGUNGEN
ie Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung und
J__/ erfolgt unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten durch einen von diesem
beauftragten Auktionator; die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von zehn Prozent
zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsver-
schiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Das geringste Gebot bis zu Mk. 100.— ist Mk. i.—, von Mk. 100.— an Mk. 5.—.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Für die Richtigkeit der Zuschreibungen wird volle Garantie geleistet. Aus dieser Garantie
hervorgehende Ansprüche müssen spätestens vier Wochen nach erfolgtem Zuschlag geltend
gemacht werden.
Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation wegen der Beschaffenheit der Gegen-
stände zur Zeit des Zuschlages berücksichtigt werden. Etwaige Reklamationen aus anderen
Gründen sind nach Ablauf von vier Wochen nach dem Zuschlag ausgeschlossen.
Die Vorteile des § 23, Absatz 1, Nr. 2, des Umsatzsteuer-Gesetzes können nur dann ein
geräumt werden, wenn der Steigerer den Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung nach
Vorschrift erbringt.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation zu übernehmen und den Steigerungs-
preis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma Hugo Helbing zu leisten, widrigenfalls sich der Ver-
steigerer das Recht vorbehält, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände
auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu verkaufen.
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie über-
nommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen, und übernimmt die unterzeichnete Firma keinerlei Haftung
für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Die Sammlung wird Samstag, den n., Montag, den 13., Dienstag, den 14. Juni, vormittag
von 10—1 Uhr und nachmittags von 2%—5 Uhr, sowie Mittwoch, den 15. Juni, vormittags
10—1 Uhr, zur
Besichtigung in der Galerie Helbing, Wagmüllerstraße 15
ausgestellt; es ist nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen die
Besichtigung der Sammlung gestattet, wie dies auch bezüglich der Teilnahme an der Auktion
der Fall ist.
Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von
ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge werden durch die bekannten Buch-, Kunst- und Antiquitäten-Handlungen des In-
und Auslandes übernommen sowie durch den Unterzeichneten, der auch jede die Versteigerung
betreffende Auskunft gerne erteilt.
Telephon Nr. 20 4 21
Berlin W 10
Matthäikirchstr. 12
Zweigstellen:
Frankfurt a. M.
Bcxtenheimerlandstr. 8
ie Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung und
J__/ erfolgt unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten durch einen von diesem
beauftragten Auktionator; die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von zehn Prozent
zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsver-
schiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Das geringste Gebot bis zu Mk. 100.— ist Mk. i.—, von Mk. 100.— an Mk. 5.—.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Für die Richtigkeit der Zuschreibungen wird volle Garantie geleistet. Aus dieser Garantie
hervorgehende Ansprüche müssen spätestens vier Wochen nach erfolgtem Zuschlag geltend
gemacht werden.
Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation wegen der Beschaffenheit der Gegen-
stände zur Zeit des Zuschlages berücksichtigt werden. Etwaige Reklamationen aus anderen
Gründen sind nach Ablauf von vier Wochen nach dem Zuschlag ausgeschlossen.
Die Vorteile des § 23, Absatz 1, Nr. 2, des Umsatzsteuer-Gesetzes können nur dann ein
geräumt werden, wenn der Steigerer den Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung nach
Vorschrift erbringt.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation zu übernehmen und den Steigerungs-
preis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma Hugo Helbing zu leisten, widrigenfalls sich der Ver-
steigerer das Recht vorbehält, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände
auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu verkaufen.
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie über-
nommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen, und übernimmt die unterzeichnete Firma keinerlei Haftung
für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Die Sammlung wird Samstag, den n., Montag, den 13., Dienstag, den 14. Juni, vormittag
von 10—1 Uhr und nachmittags von 2%—5 Uhr, sowie Mittwoch, den 15. Juni, vormittags
10—1 Uhr, zur
Besichtigung in der Galerie Helbing, Wagmüllerstraße 15
ausgestellt; es ist nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen die
Besichtigung der Sammlung gestattet, wie dies auch bezüglich der Teilnahme an der Auktion
der Fall ist.
Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von
ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge werden durch die bekannten Buch-, Kunst- und Antiquitäten-Handlungen des In-
und Auslandes übernommen sowie durch den Unterzeichneten, der auch jede die Versteigerung
betreffende Auskunft gerne erteilt.
Telephon Nr. 20 4 21
Berlin W 10
Matthäikirchstr. 12
Zweigstellen:
Frankfurt a. M.
Bcxtenheimerlandstr. 8