BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht in Goldmark (1 GM — 10/42 Dollar USA) ausschließlich gegen sofortige
Bezahlung und erfolgt unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten; die Ersteher haben auf den Zu-
schlagpreis ein Aufgeld von fünfzehn Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung
des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppel-
gebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Das geringste Gebot bis zu M 100.— ist M 1.—, über M 100.— M 5.—.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen und den
Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma HUGO HELBING, FRANKFURT A. Fl. zu
leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die angesteigerten, nicht in Empfang genommeneil
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher Gerichts-
stand gilt Frankfurt a. M.
Zahlungsbedingungen: Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag
nach Beendigung der Auktion in bar oder in Scheck auf Frankfurt a. M. zu
bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des
Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichneter behält
sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 14. 6. 26 Zahlung erfolgt ist,
den Verkauf frühestens vierzehn Tage nach der Versteigerung ohne Fristsetzung
zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichter-
füllung zu verlangen.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihen-
folge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem, sie sich im Augenblick des Zuschlags
befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation, auch nicht wegen der Beschreibung der Gegen-
stände, berücksichtigt werden.
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen werden.
Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu er-
folgen, und die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von ihm ange-
richteten Schaden zu ersetzen, hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Versteigerung betreffende
Auskunft gerne erteilt.
HUGO HELBING
FRANKFURT AM MAIN
BOCKENHEIMER LANDSTRASSE 8
FERNRUF MAINGAU 3319
MÜNCHEN BERLIN W. 10
LIEBIGSTR. si, WAGMÜLLERSTR. 15 MATTHÄIKIRCHSTRASSE 13
Die Versteigerung geschieht in Goldmark (1 GM — 10/42 Dollar USA) ausschließlich gegen sofortige
Bezahlung und erfolgt unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten; die Ersteher haben auf den Zu-
schlagpreis ein Aufgeld von fünfzehn Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung
des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppel-
gebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Das geringste Gebot bis zu M 100.— ist M 1.—, über M 100.— M 5.—.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen und den
Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma HUGO HELBING, FRANKFURT A. Fl. zu
leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die angesteigerten, nicht in Empfang genommeneil
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher Gerichts-
stand gilt Frankfurt a. M.
Zahlungsbedingungen: Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag
nach Beendigung der Auktion in bar oder in Scheck auf Frankfurt a. M. zu
bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des
Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichneter behält
sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 14. 6. 26 Zahlung erfolgt ist,
den Verkauf frühestens vierzehn Tage nach der Versteigerung ohne Fristsetzung
zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichter-
füllung zu verlangen.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihen-
folge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem, sie sich im Augenblick des Zuschlags
befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation, auch nicht wegen der Beschreibung der Gegen-
stände, berücksichtigt werden.
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen werden.
Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu er-
folgen, und die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von ihm ange-
richteten Schaden zu ersetzen, hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Versteigerung betreffende
Auskunft gerne erteilt.
HUGO HELBING
FRANKFURT AM MAIN
BOCKENHEIMER LANDSTRASSE 8
FERNRUF MAINGAU 3319
MÜNCHEN BERLIN W. 10
LIEBIGSTR. si, WAGMÜLLERSTR. 15 MATTHÄIKIRCHSTRASSE 13