BEDINGUNGEN.
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark ausschließlich gegen sofortige Bezahlung und erfolgt
unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten; die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis
ein Aufgeld von fünfzehn Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppel-
gebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals
ausgeboten. Das geringste Gebot bis zu M. 100.— ist M. 1.—, über M. 100.— M. 5.—.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen und
den Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma HUGO HELBING, FRANKFURT
AM MAIN zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die angesteigerten,
nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder
zu verkaufen.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher
Gerichtsstand gilt Frankfurt a. M.
Zahlungsbedingungen:
Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Scheck
auf Frankfurt a. M. zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis
des Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichneter behält sich das Recht
vor, wenn nicht spätestens am 20. 4. 1927 Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens vierzehn Tage
nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schaden-
ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie
die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick des
Zuschlags befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation, auch nicht wegen der
Beschreibung der Gegenstände, berücksichtigt werden.
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen
werden. Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr
des Käufers zu erfolgen, und die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle
Verluste oder Beschädigungen.
Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von ihm
angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Versteigerung
betreffende Auskunft gerne erteilt.
HUGO HELBING
FRANKFURT AM MAIN
BOCKENHEIMER LANDSTRASSE 8
FERNRUF MAINGAU 2219
MÜNCHEN BERLINW.io
LIEBIGSTR. 12, WAGMÜLLERSTR. 15 MATTHÄIKIRCHSTRASSE 12
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark ausschließlich gegen sofortige Bezahlung und erfolgt
unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten; die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis
ein Aufgeld von fünfzehn Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppel-
gebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals
ausgeboten. Das geringste Gebot bis zu M. 100.— ist M. 1.—, über M. 100.— M. 5.—.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen und
den Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma HUGO HELBING, FRANKFURT
AM MAIN zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die angesteigerten,
nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder
zu verkaufen.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher
Gerichtsstand gilt Frankfurt a. M.
Zahlungsbedingungen:
Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Scheck
auf Frankfurt a. M. zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis
des Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichneter behält sich das Recht
vor, wenn nicht spätestens am 20. 4. 1927 Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens vierzehn Tage
nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schaden-
ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie
die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick des
Zuschlags befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation, auch nicht wegen der
Beschreibung der Gegenstände, berücksichtigt werden.
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen
werden. Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr
des Käufers zu erfolgen, und die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle
Verluste oder Beschädigungen.
Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von ihm
angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Versteigerung
betreffende Auskunft gerne erteilt.
HUGO HELBING
FRANKFURT AM MAIN
BOCKENHEIMER LANDSTRASSE 8
FERNRUF MAINGAU 2219
MÜNCHEN BERLINW.io
LIEBIGSTR. 12, WAGMÜLLERSTR. 15 MATTHÄIKIRCHSTRASSE 12