BEDINGUNGEN.
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark ausschließlich gegen sofortige Bezahlung und erfolgt unter der
fachmännischen Leitung des Unterzeichneten; die Er sicher haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von
fünfzehn Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr be-
reits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsverschie-
denheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten. Das geringste Gebot bis zu
M. 100.— ist M. 1.—, über M. 100.— M. 5.—
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen und den
Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma HUGO HELBING, FRANKFURT AM MAIN
zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher Gerichtsstand
gilt Frankfurt a. M.
Zahlungsbedingungen:
Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Scheck auf
Frankfurt a. M. zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unter-
zeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichneter behält sich das Recht vor, wenn nicht
spätestens am 21.12.1927 Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens vierzehn Tage nach der Versteigerung
ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihen-
folge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick des Zuschlags
befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation, auch nicht wegen der Beschreibung der
Gegenstände, berücksichtigt werden.
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen werden.
Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu
erfolgen, und die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verluste oder Be-
schädigungen.
Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von ihm ange-
richteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Versteigerung und den Befund
der Blätter betreffende Auskunft gerne erteilt.
MÜNCHEN
LIEBIGSTR. 21, WAGMÜLLERSTR 15
HUGO HELBING
FRANKFURT AM MAIN
BOCKENHEIMER LANDSTRASSE 8
FERNRUF MAINGAU 72219
BERLIN W. io
MATTHÄIKIRCHSTRASSE 12
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark ausschließlich gegen sofortige Bezahlung und erfolgt unter der
fachmännischen Leitung des Unterzeichneten; die Er sicher haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von
fünfzehn Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr be-
reits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsverschie-
denheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten. Das geringste Gebot bis zu
M. 100.— ist M. 1.—, über M. 100.— M. 5.—
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen und den
Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma HUGO HELBING, FRANKFURT AM MAIN
zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher Gerichtsstand
gilt Frankfurt a. M.
Zahlungsbedingungen:
Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Scheck auf
Frankfurt a. M. zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unter-
zeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichneter behält sich das Recht vor, wenn nicht
spätestens am 21.12.1927 Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens vierzehn Tage nach der Versteigerung
ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihen-
folge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick des Zuschlags
befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation, auch nicht wegen der Beschreibung der
Gegenstände, berücksichtigt werden.
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen werden.
Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu
erfolgen, und die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verluste oder Be-
schädigungen.
Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von ihm ange-
richteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Versteigerung und den Befund
der Blätter betreffende Auskunft gerne erteilt.
MÜNCHEN
LIEBIGSTR. 21, WAGMÜLLERSTR 15
HUGO HELBING
FRANKFURT AM MAIN
BOCKENHEIMER LANDSTRASSE 8
FERNRUF MAINGAU 72219
BERLIN W. io
MATTHÄIKIRCHSTRASSE 12