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Karl Ernst Henrici <Berlin> [Editor]
Frühe französische Farbstiche: ehemals in fürstlichem Besitz ; Versteigerung 25. Februar [1921] (Katalog Nr. 68) — Berlin, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.22732#0004
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VERKAUFSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung wird in meinem Auftrag durch einen vereidigten Ver-
steigerer in meinem Geschäftslokal gegen bare Zahlung abgehalten.

Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 10 % 2U entrichten.

Die Reihenfolge der Katalognummern wird beim Ausruf streng eingehalten, doch
behalte ich mir das Recht vor, Nummern zurückzuziehen.

Das niedrigste Gebot ist 1 M,- über 100 M wird um mindestens 5 M, über 1000 M
um mindestens 10 M gesteigert. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolglos bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902).

Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den
Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Ersteigerte Stüdce können erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt werden.
Käufer, mit denen ich nicht in Geschäftsverbindung stehe, sind gehalten, ihre Er-
Werbungen nach jeder Sitzung in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, die
Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Die Aufbe-
Währung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit größtmöglicher Sorgfalt,- je-
doch auf Gefahr des Käufers.

Die Besorgung von Aufträgen durch zuverlässige Kommissionäre vermittle ich auf
Wunsch gern. Eine Haftpflicht übernehme ich nicht, besonders kann ich die sorg-
faltige Ausführung von Aufträgen, die erst an den Versteigerungstagen bei mir ein-
gehen, nicht gewährleisten.

Der Zeitumstände halber kann ich mich nur in Ausnahmefällen zum Versand ver-
stehen, eventuell erfolgt er nur gegen Voreinsendung des Fakturbetrages auf Gefahr
und Kosten der Käufer.

Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich über den
Zustand der zur Versteigerung gelangenden Stücke zu unterrichten und von der
Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen.

Berechtigte Beanstandungen müssen bis zum 15. März 1921 erfolgt sein. Nach
diesem Tage lehne ich Eingehen auf Reklamationen ab.

Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur an meine Auftraggeber.
Erfüllungsort: Berlin. — Ausschi. Gerichtsstand: Amts= oder Landgericht I, Berlin.

KARL ERNST HENRICI

BERLIN W 35, LÜTZOWSTRASSE 82

KUNSTBIBLIOTHEK
Staatliche Museen
zu Berlin
 
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