Verkaufsbedingungen
Die Versteigerung wird in meinem Auftrag durch den beeidigten und öffentlich
angestellten Versteigerer Herrn Werner Haehnel in meinem Geschäfts-
lokal gegen bare Zahlung in Goldmark abgehalten.
Vier Goldmark 20 Goldpfennige = 1 Dollar U.S.A.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 12% zu entridtten.
Die Reihenfolge der Katalognummern wird beim Ausruf streng eingehalten, doch
behalte ich mir das Recht vor, Nummern zurückzuziehen.
Das niedrigste Gebot ist 1 Goldmark.
Von 100 Goldmark ab wird um mindestens 5 Goldmark gesteigert. Von 1000 Gold-
mark ab um 10 Goldmark.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das
Los (Verfügung vom 10. Juli 1902).
Ersteigerte Stücke können erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt
werden.
Ich liefere nur noch ausnahmslos gegen Nachnahme.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises,
die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.
Unterzeichneter behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 3. Tage Zahlung
erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung
zu annullieren und wegen Nichterfüllung vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu
verlangen.
Die Besorgung von Aufträgen durch zuverlässige Kommissionäre vermittle ich auf
Wunsch gern. Eine Haftpflicht übernehme idi nicht, besonders lehne ich die Ausführung
von Aufträgen ab, die erst an den Versteigerungstagen bei mir eingehen.
Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich vom Zustand der
Erhaltung der zur Versteigerung gelangenden Objekte selbst zu überzeugen. Es werden
daher Reklamationen betreffend den Erhaltungszustand nach erfolgtem Zuschlag
nicht anerkannt.
Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur an meine
A uf t raggeb er.
Erfüllungsort: Berlin.
Ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.
Karl Ernst Henrici
Berlin W 35
Lützowstraße 82
1 BIBLIOTHEK
I HEIDELBERG
Die Versteigerung wird in meinem Auftrag durch den beeidigten und öffentlich
angestellten Versteigerer Herrn Werner Haehnel in meinem Geschäfts-
lokal gegen bare Zahlung in Goldmark abgehalten.
Vier Goldmark 20 Goldpfennige = 1 Dollar U.S.A.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 12% zu entridtten.
Die Reihenfolge der Katalognummern wird beim Ausruf streng eingehalten, doch
behalte ich mir das Recht vor, Nummern zurückzuziehen.
Das niedrigste Gebot ist 1 Goldmark.
Von 100 Goldmark ab wird um mindestens 5 Goldmark gesteigert. Von 1000 Gold-
mark ab um 10 Goldmark.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das
Los (Verfügung vom 10. Juli 1902).
Ersteigerte Stücke können erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt
werden.
Ich liefere nur noch ausnahmslos gegen Nachnahme.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises,
die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.
Unterzeichneter behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 3. Tage Zahlung
erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung
zu annullieren und wegen Nichterfüllung vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu
verlangen.
Die Besorgung von Aufträgen durch zuverlässige Kommissionäre vermittle ich auf
Wunsch gern. Eine Haftpflicht übernehme idi nicht, besonders lehne ich die Ausführung
von Aufträgen ab, die erst an den Versteigerungstagen bei mir eingehen.
Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich vom Zustand der
Erhaltung der zur Versteigerung gelangenden Objekte selbst zu überzeugen. Es werden
daher Reklamationen betreffend den Erhaltungszustand nach erfolgtem Zuschlag
nicht anerkannt.
Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur an meine
A uf t raggeb er.
Erfüllungsort: Berlin.
Ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.
Karl Ernst Henrici
Berlin W 35
Lützowstraße 82
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