Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Münzenhandlung Adolph Hess Nachfolger <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Adolph Hess Nachfolger (Luzern) [Mitarb.]; Adolph Hess AG (Luzern) [Mitarb.]
Katalog / Adolph Hess Nachfolger (Nr. 233): Münzen und Medaillen aus süddeutschem Besitz: Versteigerung 14. Juli 193 — Frankfurt am Main, 1938

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12021#0007
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Versteigerungs^Bedingungen.

Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung mit einem Aufgeld von 10% zum Er?
stehungspreis.

Die Kaufgelder sind an die Münzenhandlung Adolph Heß Nachfolger zu zahlen.

Gebote können bis RM. 10.— mit einer Mindeststeigerung von RM. 0,50,

» » 100. „ „ „ „ 1. ,

» » 500. „ „ „ „ „ 5. ,

über „ 500.— „ „ „ „ „ 25.—

abgegeben werden.

Der Auktionsleiter ist berechtigt, die Nummern des Kataloges nach seinem Er-
messen zu vereinigen oder zu trennen.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Über-
gebot abgegeben wird. Bei etwaiger Meinungsverschiedenheit der Beteiligten über den
Zuschlag wird die betreffende Nummer noch einmal aufgeboten.

Die Sammlung kann täglich während der üblichen Geschäftsstunden (9— 1 Uhr und
14—17 Uhr) vor der Versteigerung besichtigt werden, wodurch den Interessenten Gelegen-
heit geboten wird, sich von der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen.

Aufträge werden unter Anrechnung von 5% Provision (mindestens RM. 1.—) und
unter Garantie der Echtheit der ersteigerten Stücke vom Unterzeichneten gewissenhaft
ausgeführt. Wenn die Limiten vom Auftraggeber nicht ausdrücklich als äußerste Preis-
grenze bezeichnet werden, können diese vom Versteigerer, wenn erforderlich, wie üblich
bis etwa 10% überschritten werden. Aufträge von mir unbekannten Sammlern gelangen
nur zur Ausführung, wenn ein entsprechendes Depot beigefügt ist oder genügende Refe-
renzen aufgegeben werden.

Die in diesem Katalog verzeichneten Goldmünzen werden auf Grund des Rund-
erlasses 48/35 D. St. genehmigungsfrei abgegeben. Käufer von Goldmünzen erhalfen eine
Bescheinigung über die erfolgte Freigabe durch die Reichsbank für jedes einzelne Stück.
Die Versendung von Goldmünzen ins Ausland kann nur durch eine deutsche Devisen-
bank gegen sofortige Kasse erfolgen.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände, sowie
Nebenleistungen kann der Unterzeichnete in eigenem Namen einziehen und einklagen.
Die Münzen gehen erst nach Erlegung des vollen Kaufpreises in das Eigentum des Er-
steigerers über. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt a. M.

Die Versteigerung beginnt am 14. Juli 1938, 9 Uhr vormittags, in den Geschäfts-
räumen der Münzenhandlung Adolph Hess Nachfolger, Mainzer Landstr. 49.

Der Zutritt zur Versteigerung ist nur den Interessenten gestattet, die sich im
Besitz des Versteigerungskataloges befinden.

Frankfurt a. M., Mainzer Landstr. 49.

Dr. Busso Peus,

Versteigerer i/Fa. Adolph Hess Nachf.
 
Annotationen