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Antiquariat Emil Hirsch <München> [Hrsg.]
Original-Ausgaben deutscher Dichtungen von Goethe bis George: 10. und 11. Mäez 1924 (Katalog Nr. 9) — München, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.15524#0004
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Nur den mit Katalog versehenen Personen ist der Zutritt zur Besich-
tigung und die Teilnahme an der Versteigerung gestattet.

Die Versteigerung geschieht in Goldmark (l $ = 4.20 Mk.) unter Leitung
des Unterzeichneten durch den verpflichteten Auktionator JOSEF RUEF
ausschließlich gegen bare Zahlung.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Pro-
zent zu entrichten.

Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, bis 100 Mark wird um
wenigstens 1 Mark, über 100 Mark um wenigstens 5 Mark, über 250 Mark
um wenigstens 10 Mark, über 500 Mark um wenigstens 20 Mark und über
1000 Mark um wenigstens 50 Mark gesteigert.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der
Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen
und Nummern zu trennen.

Kann eine entstehende Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht
sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten.

Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigen-
schaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, so
können nach erfolgtem Zuschlage Beanstandungen in keinerlei Weise mehr
berücksichtigt werden. Im übrigen wird bemerkt, daß der Katalog mit
denkbar größter Sorgfalt bearbeitet und etwaige Mängel gewissenhaft an-
gegeben sind.

Die Vorteile des § 23, Abs. I, Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes können
nur dann eingeräumt werden, wenn der Steigerer den Nachweis derWieder-
verkäuferbescheinigung in der vorgeschriebenen Form erbringt.

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten. Die Aufbewahrung der
verkauften Nummern und deren Versendung erfolgen mit aller Aufmerk-
samkeit, jedoch ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und
als ausschließlicher Gerichtsstand gilt München.

Außer an die mit mir in regelmäßiger Verbindung stehenden Kunden
erfolgt die Zusendung des Ersteigerten nur gegen Nachnahme.

übernehmen die bekannten Antiquariate, Buch- und Kunsthandlungen, sowie
der Unterzeichnete, der auch über alle die Versteigerung betreffenden An-
gelegenheiten Auskunft erteilt

AUFTRÄGE

EMI

H I R S

ANTIQUARIAT, MÜNCHEN, KARLSTRASSE 10
 
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