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Buch- und Kunstantiquariat Harry Hirsch <Hamburg> [Hrsg.]
Teilbestände der Bibliothek aus Schloss Primkenau und andere Beiträge: Versteigerung am 29. und 30. Mai 1933 (Katalog Nr. 9) — Hamburg, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.12947#0064
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN:

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung, die Gefahr sofort nach
erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Für die Aufbewahrung versteigerter
Nummern kann in keiner Weise Garantie übernommen werden.

Die Abnahme und Zahlung ersteigerter Nummern hat bei hiesigen Käufern
innerhalb drei Tagen nach der Auktion zu erfolgen. Versendung gekaufter
Nummern nach ausserhalb geschieht ausschliesslich auf Kosten und Gefahr
des Käufers und der Zeit entsprechend nur unter Nachnahme. Nicht abge-
nommene in der Auktion ersteigerte Nummern können freihändig oder durch
Auktion weiterveräussert werden. Am Mehrerlös hat der säumige Käufer
keinen Anspruch, während er für den Mindererlös in voller Höhe haftet.

Die Bücher etc. werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im
Augenblick des Zuschlages befinden. Da durch die Besichtigung jeder-
mann Gelegenheit geboten ist, sich von der Beschaffenheit des ihn Interessieren-
den zu überzeugen, so können Beanstandungen nach erfolgtem Zuschlage nicht
berücksichtigt werden. — Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.

Gesteigert wird:

bis 100 Reichsmark um 1 Reichsmark,

bis 500 „ „ 5 „

bis 1000 „ „ 20

über 1000 „50

Auf den Zuschlagspreis wird vom Käufer ein Aufgeld von 15 % erhoben.

Der Leiter der Versteigerung ist berechtigt, Nummern zu vereinigen, zu trennen,
auszulassen, oder ausser der Reihe aufzurufen, sowie ohne Angabe von Grün-
den den Zuschlag zu verweigern und bei Zuschlagserteilung eine entsprechende
Anzahlung zu verlangen. Erfolgt die erbetene Anzahlung nicht, so wird die
ausgebotene Nummer sofort noch einmal aufgenommen.

Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird die Nummer nochmals ausgeboten.
Wird von zwei oder mehreren Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot ab-
gegeben und bleibt die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolg-
los, so entscheidet das Los. (Gesetz v. 10. Juli 1902.)

Anfragen, die die Versteigerung betreffen, werden schnellstens beantwortet.
Telegrafische oder telefonische Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestäti-
gung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Hamburg.

Buch- und Kunst-Antiquariat

Inh.: Harry Hirsch.

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Druck: H.J. J. Hay, Kellinghusen b. Hamb ''
 
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