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Arndt, Ernst Moritz [Contr.]
Historisches Taschenbuch: für das Jahr ... — 1813

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Bruchstücke einer teutschen Kronik
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c. Teutschland gegen Ausgang des funfzehnten Jahrhunderts
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https://doi.org/10.11588/diglit.70524#0126
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auf, theils weil das Geschlecht mündiger,
theils weil der Glaube an den unmittelbaren
Eintritt Gottes schwacher ward. Aber ein
merkwürdiges Hochgericht entstand in dieser
Zeit, die sogenannte geheime Nehme,
welche verborgene Schulden und Todesverbre-
chen eben so dunkel richtete, als dunkel ste verübt
waren, und durch das Unsichtbare und Nächtli-
che ihrer Strafen fürchterlicher war, als durch
den Strang selbst. Dieser Gerichte Freigrafen
und Schöffen waren in allen Landen des süd-
westlichen Tentfchlandes, eine unsichtbare,
streng in sich verhüllte und verschlossene
Macht, die ihre Sitzungen geheim hielt
und die Verbrecher geheim und unvermeid-
lich richtete. Welche ihre Brauche, ihre
Weihen waren, weiß man nur dunkel. Das
Feierliche und Nächtliche dieser Gerichte
hatte man immer behalten sollen; denn ein
Menschenleben ist ein erystes Ding und der
Ernst und das Grausen der Strafen schrecker die
meisten Menschen mehr als das fantasieleere
Beil und der nackte Strang. Auch diese
Gerichte wurden aegen den Ausgang des
fünfzehnten und Anfang des sechszehnten Jahr,
Hunderts abgeschafft, weil mit dem alten Glau,
ben auch die alte Art fallen mußte und weil
die Freigrafen, wenn auch ihnen Glaube und
 
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