Versteigerungs -
Bedingungen
Die Blätter werden ohne Ausnahme in Reichsmark gegen Barzahlung versteigert.
1 Reichsmark = 'fcoo kg Feingold. Zahlung nur in wertbeständigen Zahlungs-
mitteln. Auslandszahlungen erbitten wir in Scheck auf Berlin. Für andere Zah-
lungen belasten wir für die durch Einziehung oder Umwechslung entstehenden
Spesen oder Kursdifferenzen.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15 % zu entrichten.
Gesteigert wird bis 100 Reichsmark um mindestens 1 Reichsmark, über 100 Reichs-
mark um mindestens 5 Reichsmark. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher
Zeit dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Ge-
botes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verf. vom 10. Juli 1902.)
Persönlich anwesende, uns unbekannte Bieter bitten wir, sich vor der Versteige-
rung bei uns zu legitimieren.
Kann eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Beteiligten nicht sofort erledigt
werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wir behalten uns das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder außer der Reihe
ausrufen zu lassen.
Die Auktionsobjekte werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Die Blätter sind durchweg, wo nichts Gegenteiliges angegeben ist, von guter Er-
haltung. Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich
selbst von dem Zustande der zur Versteigerung gelangenden Blätter sowie von der
Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen. Auswärtigen, uns bekannten Kun-
den senden wir die Blätter auf Wunsch vor der Versteigerung zur Ansicht. Wegen
Ansichtssendung bitten wir die Interessenten, sich sogleich nach Empfang des
Kataloges an uns zu wenden. Wir sind auch bereit, über jede Nummer sach-
gemäße Auskunft zu erteilen.
Lieferung erfolgt an unbekannte Auftraggeber nur gegen Voreinsendung des Be-
trages oder per Nachnahme. Anwesende Käufer müssen ausnahmslos am Abend
des Auktionstages in Reichsmark zahlen.
Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließ-
licher Gerichtsstand ist Berlin.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der vollen
Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Die Auslieferung der erstandenen Stücke kann nach jeder Sitzung erfolgen,
keinesfalls während der Versteigerung. Die Käufer werden gebeten, ihre Käufe
sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. Eine Haftung für die Auf-
bewahrung übernehmen wir nicht.
Anfragen über Auktionsresultate beantworten wir nur unseren Auftraggebern.
Postscheckkonto: Berlin Nr. 84451 — Bankkonto: Commerz- und Privat-
bank, Berlin W 50, Tauentzienstraße 18 a — Fernsprecher: J 1 Bismarck 1105
Hollstein & Puppel
Kunstantiquariat
Berlin W 15, Fasanenstrafie 65
Bedingungen
Die Blätter werden ohne Ausnahme in Reichsmark gegen Barzahlung versteigert.
1 Reichsmark = 'fcoo kg Feingold. Zahlung nur in wertbeständigen Zahlungs-
mitteln. Auslandszahlungen erbitten wir in Scheck auf Berlin. Für andere Zah-
lungen belasten wir für die durch Einziehung oder Umwechslung entstehenden
Spesen oder Kursdifferenzen.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15 % zu entrichten.
Gesteigert wird bis 100 Reichsmark um mindestens 1 Reichsmark, über 100 Reichs-
mark um mindestens 5 Reichsmark. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher
Zeit dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Ge-
botes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verf. vom 10. Juli 1902.)
Persönlich anwesende, uns unbekannte Bieter bitten wir, sich vor der Versteige-
rung bei uns zu legitimieren.
Kann eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Beteiligten nicht sofort erledigt
werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wir behalten uns das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder außer der Reihe
ausrufen zu lassen.
Die Auktionsobjekte werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Die Blätter sind durchweg, wo nichts Gegenteiliges angegeben ist, von guter Er-
haltung. Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich
selbst von dem Zustande der zur Versteigerung gelangenden Blätter sowie von der
Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen. Auswärtigen, uns bekannten Kun-
den senden wir die Blätter auf Wunsch vor der Versteigerung zur Ansicht. Wegen
Ansichtssendung bitten wir die Interessenten, sich sogleich nach Empfang des
Kataloges an uns zu wenden. Wir sind auch bereit, über jede Nummer sach-
gemäße Auskunft zu erteilen.
Lieferung erfolgt an unbekannte Auftraggeber nur gegen Voreinsendung des Be-
trages oder per Nachnahme. Anwesende Käufer müssen ausnahmslos am Abend
des Auktionstages in Reichsmark zahlen.
Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließ-
licher Gerichtsstand ist Berlin.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der vollen
Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Die Auslieferung der erstandenen Stücke kann nach jeder Sitzung erfolgen,
keinesfalls während der Versteigerung. Die Käufer werden gebeten, ihre Käufe
sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. Eine Haftung für die Auf-
bewahrung übernehmen wir nicht.
Anfragen über Auktionsresultate beantworten wir nur unseren Auftraggebern.
Postscheckkonto: Berlin Nr. 84451 — Bankkonto: Commerz- und Privat-
bank, Berlin W 50, Tauentzienstraße 18 a — Fernsprecher: J 1 Bismarck 1105
Hollstein & Puppel
Kunstantiquariat
Berlin W 15, Fasanenstrafie 65