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INNEN-DEK ORATION
Raum soll sich über das Me-
dium der »freien, transparen-
ten Raumplastik« mit dem
unendlichen Raum der Land-
schaft in unmittelbare Ver-
bindung setzen.
Man kann ein Haus auf die
verschiedenste Weise in die
Landschaft einfügen. Eskann
wie ein Denkmal aufragen,
und es kann sich in einer
grünen Wildnis verlieren.
Immer aber muß es organisch
in der Landschaft stehen.
Das »Haus im Rosental«
ist ein stereometrisch sehr
einfaches Gebilde. Trotzdem
wirkt es nicht als Fremd-
körper an dem waldigen
Hang, auf dem es errichtet
ist, sondern es klingt mit
Loggien und Gartenterrassen
harmonisch in den Freiraum
aus. Dieses Ausklingen be-
stimmt auch die Gestalt der
Innenräume. Der Fußboden
als Urelement des geschlos-
senen Raumes geht ins Freie
über, ohne daß Brüstungen
oder Fensterlaibungen den
Blick verstellen. Vom Schlaf-
zimmer aus sieht man durch
den Ankleideraum über die
Frühstücksterrasse direkt in
die Weite des Hügellandes.
BLICK VON DER WOHNTERRASSE
GRUNDRISSE: LINKS WOHNGESCHOSS UND WOHNGARTEN, RECHTS OBERGESCHOSS
INNEN-DEK ORATION
Raum soll sich über das Me-
dium der »freien, transparen-
ten Raumplastik« mit dem
unendlichen Raum der Land-
schaft in unmittelbare Ver-
bindung setzen.
Man kann ein Haus auf die
verschiedenste Weise in die
Landschaft einfügen. Eskann
wie ein Denkmal aufragen,
und es kann sich in einer
grünen Wildnis verlieren.
Immer aber muß es organisch
in der Landschaft stehen.
Das »Haus im Rosental«
ist ein stereometrisch sehr
einfaches Gebilde. Trotzdem
wirkt es nicht als Fremd-
körper an dem waldigen
Hang, auf dem es errichtet
ist, sondern es klingt mit
Loggien und Gartenterrassen
harmonisch in den Freiraum
aus. Dieses Ausklingen be-
stimmt auch die Gestalt der
Innenräume. Der Fußboden
als Urelement des geschlos-
senen Raumes geht ins Freie
über, ohne daß Brüstungen
oder Fensterlaibungen den
Blick verstellen. Vom Schlaf-
zimmer aus sieht man durch
den Ankleideraum über die
Frühstücksterrasse direkt in
die Weite des Hügellandes.
BLICK VON DER WOHNTERRASSE
GRUNDRISSE: LINKS WOHNGESCHOSS UND WOHNGARTEN, RECHTS OBERGESCHOSS