VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehung-
preises, die Gefahr jedodi sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den
Käufer über.
Die Zahlung hat innerhalb drei Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser
Frist ist die Unterzeichnete berechtigt, den Verkauf zu annullieren oder
die ersteigerten Stücke bei uns passender Gelegenheit zum Meistgeboi
zu versteigern und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu
v erlangen.
Gesteigert wird bis zu 100 RM um mindestens 1 RM, über 100 RM um
mindestens 5 RM, über 1000 RM um mindestens 10 RM.
Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 15% erhoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie
sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Durch die Besichtigung ist
jedermann Gelegenheit gegeben, sich vom Grade der Erhaltung des ihn
interessierenden Gegenstandes zu überzeugen.
Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berück-
sichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum
Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, insbeson-
dere nicht die Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke. Soweit sie
bei der Katalogisierung bemerkt wurden, sind erhebliche Beschädi-
gungen angegeben. Die Niehtangabe verbürgt aber keinesfalls das
Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen und zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen.
Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung v. 1. Juli 1902.)
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine
Garantie übernommen werden. Eventueller Transport der erstandeneu
Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu
erfolgen. Die Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Anfragen, die Versteigerung betreffend, werden schnellstens beantwortet.
Erfüllungsort: Berlin.
Den Besuchern wird größte Vorsicht bei der Besichtigung empfohlen, da
jeder Besucher für den von ihm angerichteten Schaden zu haften hat.
INTERNATIONALES jgggjfeggjg G.M.B.H.
BERLIN W 62 ■ KURFÜRSTENSTRASSE 79 • ECKE KEITHSTRASSE
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehung-
preises, die Gefahr jedodi sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den
Käufer über.
Die Zahlung hat innerhalb drei Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser
Frist ist die Unterzeichnete berechtigt, den Verkauf zu annullieren oder
die ersteigerten Stücke bei uns passender Gelegenheit zum Meistgeboi
zu versteigern und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu
v erlangen.
Gesteigert wird bis zu 100 RM um mindestens 1 RM, über 100 RM um
mindestens 5 RM, über 1000 RM um mindestens 10 RM.
Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 15% erhoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie
sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Durch die Besichtigung ist
jedermann Gelegenheit gegeben, sich vom Grade der Erhaltung des ihn
interessierenden Gegenstandes zu überzeugen.
Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berück-
sichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum
Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, insbeson-
dere nicht die Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke. Soweit sie
bei der Katalogisierung bemerkt wurden, sind erhebliche Beschädi-
gungen angegeben. Die Niehtangabe verbürgt aber keinesfalls das
Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen und zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen.
Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung v. 1. Juli 1902.)
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine
Garantie übernommen werden. Eventueller Transport der erstandeneu
Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu
erfolgen. Die Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Anfragen, die Versteigerung betreffend, werden schnellstens beantwortet.
Erfüllungsort: Berlin.
Den Besuchern wird größte Vorsicht bei der Besichtigung empfohlen, da
jeder Besucher für den von ihm angerichteten Schaden zu haften hat.
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BERLIN W 62 ■ KURFÜRSTENSTRASSE 79 • ECKE KEITHSTRASSE