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Ura Ordnung zu schaffen, ^rde 1437 das GlocKenalarmoyctei
neu geregelt(37)• ^n b^e^ränkte sich auf die Kanute
zung dar rateelg^nen Sehlagglocke., Feuersbrunat sollte
in Zukunft durch Schlägen angezeigt werden. Je nach der
Stärke des Feuern wollte man langsamer oder schneller
schlagen. Bei Fwindeegefahr war die Glocke zu läuten.
Feuerwachdienst im 17. Jahrhundert.
Im 17. Jahrhundert wurde der Feuerwa&idi&nst weiter
durchgebildet, während die Aufgabe, nach Feinden aus su-
spähen, zur ioktrat(38)..-
Die groBa Glocke, welche rech der Ordnung von 1497 dera
FeindlAmen Vorbehalten war, diente jetzt zur Anzeige
ein^e offenen ürund^ e • Brandve raucht auf Grund von Rau #-
Entwicklung sollte jedoch nur der Hauptsache elgnal1—
alert werden, dauit von dort eine Streife der Ursache
nachspüre. Sei läge %urde in der Brandrichtung eine ro-
t3 Fahne, bei Nacht aln% rote Laterne au3t,hbngt(89).
Von Vorkehrungen bei FainQ^fuhr ist gar k^ine lede aehr^
^it dieser Veränderung ihres lufgabenb^reichea folgt die
Münstertur^wsche dem allgemeinen handel des iormasr tehr-
weaans. Urapr mglich vor allem als Llcherungeayetem ge-
gen feindliche Überrumpelungen eingerichtet, tritt die
Aufgabe den feuerwachdienates Immer mehr In den Vorder-
g^und(90).
Die Vorfeldbawucauage

Die Bewachung der Tore, dauern und Gassen und die ^knetet
turmwache beschränkten sieh auf den iaum der befestigten
Stadt. Daneben war aber auch das raatungsvorfeld in das
Waehsyetem ergänzend mlteinbezogen. Einzelheiten aus dem
Mittelalter dind nicht überliefert, wir wiegen nur, dad
die Hagachützen, mit Gewehr und Eisenhut gerietet,
nachts das Gelände vor den .Befestigungsanlagen zauber-
wachen hatten(91) und das Ira Jahre 1498 zwei Ratediener
die die Flurwache aueübten, um Mitternacht überfallen
und schwer verwundet wurden(92).
Die sorgfältig geordnete Landes ArBewachung anderer Städ-
te läßt auf das Bestehen einer ähnlichen Hinrichtung In
forme schlleden(93). Denn auch Aorme war im mitteläl ter
In weitem bogen von einer Landwehr, Letze genannt, um- .
geben(94), die ohne Sicherung wertlos,ein mußte. Die ,
Vermutung einer wohlgeordneten Vorfeld:b^rw^caung wird
durch die Tatsache bestärkt, daß den Flurech ftzen noch
im 17* und 18. Jahrhändert n^ ben ihren feldpolizeiliehen
Pflichten euch weh rpollzeillebe Aufgaben aufgetragan #
waren(95).
Diese FeldschMtzen unterstanden dem DfgrteM^el0ter(96).
Sie waren verpflichtet, "zu allen Zeiten" 1m felde zu
streifen,. um die Flur vor ^e1udlobstAhlen zu schützan..
Daneben wurde Ihnen eIngeschärft, bei lag und ^echt auf
Feinde sgefahr acht zu hauen und colche sofort anzuzai-
gen.
Fremden war das WaffentrQen und Schießen 1m imkreie
dar Stadt selbstveratändllch verb9ton(97) •
 
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