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Lem :rgebnis d^e Kampfes dar Ktud t um die Belastung dar
liegenden Güter der privilegierten Onesen wur keim groß-
ser Erfolg oeschleden{223). Ohne ihren vollen Anspruch
durchsetzen zu können, raunte sie sieh begnügen, gegen ein
weiteres Anwochae, ces gefreiten Grundbesitzes Anzukämpfen«
Dieses "unsichere Jmhertaeten" in dieser Erage ist in den
mittelalterlichen ötüd&en eine allgemeine Erscheinung ge-
weaen(224) +

§9 Beschränkt Wehrpflichtige«

Nachdem wir wie städtischen Wehrpflichten in ihrer Gesamt-
Ausdehnung, sowohl persönlicher als auch dinglicher Art,
kehongelernt hden, ist die Voraussetzung und der Maßstab
für die Beurteilung der Befreiungen der privilegierten
Gruppen oder Einzelpersonen gegeben.

Geistlichkeit un^ kirchliche Institutionen,

Wir beginnen mit dem Stand, der einer Heranziehung zu den.
städtischen iehrlssten den hartnäckigsten widerstend ent-
gegengesetzt hat: Es ist dies die Geistlichkeit.
Stellung des vornehmen Weltklerus zum ^hrwasen der Stadt
Worms.
Entsprechend aen Freiheiten der heidnischen Priester hat-
ten die römischen .ai ser seit Konstantin dem Groben dem
Klerus Befreiung vom Kriegsdienst und teilweise von per-
sönlicher Besteuerung „wührt(225). Die germanischen Reiche
übernahmen diese !tbung(226). In der karolingischen Heerver-
fosung waren irlester und Mönche von der allgemeinen
Wehrpflicht u3genommen(227) und daher auch vorn leergewäte
Huegeachl oasen (228).
Das hekretalenrecht ging weiter und forderte vollständige
Immunität des leru8(2292. Doch nicht einmal volle persön-
lich Befreiung hat die Kirche zu eilen Beiten in allen
mittelalterlichen Städten durchsetzen kÖnnen(230,.

In d^r Bisohofsstadt Worms jedoch war die tellung dr .
Kirche ao stark, dal die 2t dt nie wegen konnte, von
Geistlichen persönlichen ehrdien^t zu fordern.
Aber Auch einem materiellen ehrbeitrug suchte sich der
Klerus mit ^~len Mitteln zu entziehen. Darüber gibt uns
eine Klageschrift von i41o treffende Auskunft, -s heißt
darin, lad ^ie pfaffen( 2,1) zwar den ahntz dr Etadt ge-
nössen gleich anderen Bürgern, ohne Indessen einen Bei-
trag für das %ehrweuen zu leisten, obwohl uoch die großen
Ausgaben für Söldner und die Beiträge für Einungen auch .
ihnen zugute kämen. End während die Laien Alle Lasten wie
Hüten, suchen, ^eg—und /tegbauen und Aelchsdlenst. trügen,
schenkten sie jährlich für loooo fl. ein zum schaden der
städtischen Jngelderhebung aus(232)•
Die Versuche der Stadt, die liegenden Güter zu belasten,
haben wir im vorhergehenden Kapitel kennmngelernt. Obwohl
dort gewöhnlich von Gütern sowohl weltlicher Als auch
geistlicher Besitzer die 'ade war, wurde es deutlich, dal
es vor a^lern um den Besitz der toten Hand ging, der stän-
dig anwuoha(233)« Demgegenüber trat der sonstige weltliche
 
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