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Abb. io. Schale mit getriebenen Verzierungen
um 1890

EINIGES ÜBER ZINNFÄLSCHUNGEN

VON

KARL BERLING
Da hervorragende Zinnarbeiten fast gar nicht mehr in den Handel kommen, ist es
für die Besitzer der großen Zinnsammlungen heute schwer geworden, diese zu ver-
vollständigen. Und in den seltenen Fällen, in denen doch einmal ein solches Stück von
einer arm gewordenen Familie oder von einer öffentlichen Sammlung, die nicht mehr
weiß, w ie sie ihren Etat balancieren soll, veräußert werden muß, da pflegt jetzt das Aus-
land in empfindlichen Wettbewerb zu treten und den deutschen Sammler zu überbieten.
Der Verkauf aus den Innungen und dem Kirchenbesitz, der hier früher vereinzelt mit
in Frage kam, ist aber heute in Deutschland, wo man — zum Glück —das Kunstschutz-
gesetz hat (Reichsverordg. v. 10. Mai 1920), so gut wie ausgeschlossen.
Infolgedessen kann man denn auch beim großen Antiquar nur noch ganz selten einmal
eine Zinnarbeit finden, wohl aber bei dem kleinen und ganz kleinen Händler, und zwar
zumeist einen Haufen von unbedeutendem Gebrauchs- oder Innungszinn. Aus diesen
Lagern pflegt der angehende Zinnsammler und der, der auch heute noch sein Heim auf
billige Weise mit „Antiquitäten“ auszustatten beabsichtigt, Stücke zu erwerben.
 
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