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Gesellschaft für Nützliche Forschungen zu Trier [Hrsg.]
Jahresbericht der Gesellschaft für Nützliche Forschungen zu Trier — 1857(1858)

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IV. Berichte und Aufsätze
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A. Antiquarische und Geschichtliche
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Marx, ...: Einführung der nächtlichen Straßenbeleuchtung zu Trier
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Marx, ...: Der erste Blitzableiter im Trierischen Lande
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https://doi.org/10.11588/diglit.43691#0064
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58

anfangs gern beigesteuert hatten, sind danach mehre wieder zurückgetreten, weil bei Aufstellung
der Laternen ihre Wünsche nicht befriedigt worden waren. Demnach stand also zu befürchten,
dass die ganze Angelegenheit wieder ganz rückgängig werden würde. Daher wandte sich der
Stadtmagistrat an den Churfürsten und erbat sich die Bewilligung, nach dem Beispiele mehrer
andrer Städte, eine Auflage in der Stadt erheben zu dürfen, um aus dem Ertrage die so dringend
nothwendige Strassenbeleuchtung bestreiten zu können. Ohne Schwierigkeit ward die Bewilligung
ertheilt und trat'nun der Stadtmagistrat in einer öffentlichen Bekanntmachung vom 3. December
1793 vor die Bürgerschaft hin, seine Massregel zu rechtfertigen und die zu erhebende Auflage
näher zu bezeichnen. Bei der besonders damals so dringenden Nothwendigkeit einer Strassen-
beleuchtung konnte dem Magistrate die Bechtfertigung seines Schrittes nicht schwer fallen. „Eine
solche Einrichtung* zur allgemeinen Beleuchtung der Stadt, sagt derselbe, gereichet nicht allein zu
eines jeden Bequemlichkeit, sondern auch zur Beförderung der Sicherheit des Vermögens und
der Personen, und beugt manchen Unordnungen, Einbrüchen, Diebstählen und sonstigen nächtlichen
Ausschweifungen auch bei dem Brande vor.“
„Sie war daher schon seit vielen Jahren der immerwährende und fast einstimmige Wunsch
der hiesigen Stadteinwohner, und wird zu der gegenwärtigen Kriegszeit, besonders wo durch die
Stadt ein offener Bach fliesset und alle Strassen mit Pferden, Fuhrwesen und fremden Personen
angefüllt sind, ein wahres und dringendes Bedürfnisse
Die zur Bestreitung der Kosten für die Strassenbeleuchtung zu erhebende Auflage war nun
aber gelegt auf das Brennmaterial, das Brandholz und die Steinkohlen, die in die Stadt gebracht

wurden, und musste von den Verkäufern entrichtet werden.
Von einem Fuder Kordenholz.4- Alb.
„ „ „ Langholz.3 Alb.
„ „ Bauernfuder 1 ‘/2 Alb.
„ „ zweiräderigen Karren.1 Alb.
„ „ Fuder oder sogenannter Bätsch Kohlen ... 4 Alb.
„ „ Sack Kohlen.*/4 Alb.
„ „ Schädel Steinkohlen.2 Alb.

Diese Gelder wurden an den Stadtkaufhausverwaller entrichtet, der darüber besondre Bech-
nung zu führen und Einnahme und Verwendung am Ende jedes Jahres dem Publikum bekannt
zu machen hatte.
So wurde zu Trier die Strassenbeleuchtung eingeführt. Sie war nicht das Schlechteste,
was uns die neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bescheert haben.

5) Herr Professor Marx.
Per erfte ßli^ableiier im ©rierifdjen fanbe.
In dem Jahre 1779 hat der damalige Dompropst zu Trier, Philipp Franz Wilderich Nepomuk,
Graf von Walderdorf zu Molsberg und Isenburg, den der Abtei Echternach zugehörigen freiadeligen
Hof Niederkerich, eine Stunde oberhalb der Stadt Trier, dicht an dem linken Moselufer, um die
 
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