Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Gesellschaft für Nützliche Forschungen zu Trier [Hrsg.]
Jahresbericht der Gesellschaft für Nützliche Forschungen zu Trier — 1858(1859)

DOI Heft:
IV. Aufsätze und Berichte
DOI Artikel:
A. Numismatische und antiquarisch-geschichtliche
DOI Artikel:
Schneemann, Gerhard: Die Klostermünzen im Sprengel der trierischen Erzdiöcese
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.43692#0019
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
13

A. SVlRATlGV (rückwärts zu lesen). Tonsurirtes Brustbild mit Krummstab. R. S (Petru)S.
Hand, einen Schlüssel haltend. 0,084 Loth.
Ein viertes Exemplar in den Mem. de St. Petersb. Bd. III. Th. XI. Nr. 7, dessen Dannenberg
erwähnt, hat die rückläufige Umschrift der Hauptseite von links nach rechts geschrieben und zwei
Hände, wie bei den zuerst angegebenen. Nach Dannenbergs Versicherung kann die Münze als
ein Meisterstück damaliger Stempelschneidekunst gellen.
Die Typen der Vorderseite verweisen uns auf einen Bischof oder Abt und zwar, weil das
Brustbild noch unbedeckt, aus der frühesten Zeit. Die Gepräge der Rückseiten erinnern an ähn-
liche, die von Poppo (f 1047) eingeführt, von seinen Nachfolgern Eberhard, Udo, Egilbert, Bruno
und Adalbero mit einigen Abänderungen wiederholt wurden. Die Aufschrift: S EVCHAR1VS deutet
auf das diesem Lokalheiligen geweihte Kloster, was erst nach 1227 seinen Namen St. Eucharius in den
von St. Matthias dauernd umwandelte1). Diesem, in der Vorstadt St. Matthias von Trier gelegenen
Kloster werden wohl, und Danneberg und Herr Dr. Ladner2) theilen diese Ansicht, die obigen
Münzen beizulegen sein. Aber in welche Zeit fällt ihre Prägung? Thomsen bemerkt, dass ähn-
liche Stücke bei Selsoe aufgefunden und fügt hinzu, es wäre ausgemacht, dass dieser Schatz vor
dem Jahre 1070 der Erde übergeben sei. In der Metropolis (1. pag. 405) wird berichtet, unter
dem Abte Bertulf (f 1050) wären die Gebeine der Heiligen Eucharius und Valerius aufgefunden
und von Bertull’s Nachfofger, Reginhard (1050—1062) die Reliquien des letzteren dem Kaiser
Heinrich HL unter Zustimmung des Erzbischofs Eberhard für seine Kirche in Goslar verehrt
worden. Um sich erkenntlich zu erweisen, schenkte im J. 1053 Heinrich auf Verwendung seiner
Gemahlinn Agnes dem Kloster seine Villa Vilmar an der Lahn nebst allen Pertinencien3). Die
Möglichkeit liegt vor, dass er in einer zweiten, abhanden gekommenen Urkunde nachträglich das
Münzrecht hinznfügte und dass daher die in Rede stehenden Münzen dem Abte Reginhard und,
wegen ihrer Verschiedenheit auch seinem Nachfolger Robert (1062 — 1074) ihren Ursprung zu
verdanken haben. Die Beziehung, in welcher die Heiligen, die die Aufschriften verewigen, zu
einander stehen, lässt sich zweifach auffassen. Einmal so, dass die Patrone genannt werden,
einerseits der specielle des Gotteshauses, andrerseits der der trierischen Mutterkirche; dann aber
auch so, dass das Verhällniss darin seinen Ausdruck findet, in welchem der Apostelfürst zu dem
von ihm nach der Legende ausgesandten Glaubensboten,- zu St. Eucharius, steht4).
Dem Kloster zu Prüm war also 861, dem zu Münstereifel 898, dem zu Echternach 992,

') Papst Eugenius hatte zwar die Kirche St. Matthias im Jahre 114.8 eingeweiht, das Kloster aber behielt,
wie aus Urkunden von 1150, 1 159, 1169, 1177, 1192, 1201, 1202, 1212, 1227 bei Goerz (Regesten der Erzbisch.
zu Trier) hervorgeht, noch immer seine alte Benennung, St. Eucharius, bei, die erst mit 1227 oder 1228 aus den
Akten schwindet, um durch den neuen Namen St. Matthias ersetzt zu werden.
2) Jahresbericht d. G. 1857. pag. 46.
3; Hontheim, II. T. D. I. pag. 394.
V Bohl, der den Klostermünzen keine Aufmerksamkeit schenkte, bekennt sich in Betreff der Eucharius-
Münzen zu einer andern Ansicht. Er möchte sie dem Gegenerzbischof des unglücklichen, von seinem bischöf-
lichen Stuhle verjagten Megingaud, dem Propste zu St. Paulin, Adalbero, dem Bruder der Gemahlinn Heinrichs II.,
aus dem Grunde beimessen, weil derselbe das Kloster St. Eucharius mit ansehnlichen Liegenschaften durch letzt-
willige Verfügung bedachte.
 
Annotationen