Friedrich Winkler.
kennen, von dem wir keine beglaubigten Miniaturen mehr besitzen. Folgen wir Weale in seinen
Erörterungen, so ist man erstaunt, keine nähere Begründung seiner Behauptung zu finden, das
Fig. i. Wien, k. k. Hofbibliothek, Cod. 1857, Fol. 24.
Wiener Gebetbuch 1857 sei das des Brügger Magistrats. Die Angabe der Urkunde, daß es sich
um ein Gebetbuch mit goldenen und silbernen Lettern auf schwarzem Pergament handle, scheint
ihn allein zur Identifikation mit dem Wiener Gebetbuch, das am Anfang 35 solche Blätter enthält,
bewogen zu haben. Dementsprechend verschieden fielen auch die Urteile über Weales Hypothese
kennen, von dem wir keine beglaubigten Miniaturen mehr besitzen. Folgen wir Weale in seinen
Erörterungen, so ist man erstaunt, keine nähere Begründung seiner Behauptung zu finden, das
Fig. i. Wien, k. k. Hofbibliothek, Cod. 1857, Fol. 24.
Wiener Gebetbuch 1857 sei das des Brügger Magistrats. Die Angabe der Urkunde, daß es sich
um ein Gebetbuch mit goldenen und silbernen Lettern auf schwarzem Pergament handle, scheint
ihn allein zur Identifikation mit dem Wiener Gebetbuch, das am Anfang 35 solche Blätter enthält,
bewogen zu haben. Dementsprechend verschieden fielen auch die Urteile über Weales Hypothese