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Joachim Friedrich [Contr.]
Ohnwiderleglich-begründete und Rechts-bewehrte Befestigung Der Ordnungsmässigen Lehens-Folge Und Nähesten Successions-Rechts, Vermittelst welchen die durch Absterben des ... Fürsten ... Herrn Joachim Friedrich, Erben zu Norwegen, [et]c. Erledigte gesamte Lehne und Lande Dem ... Fürsten ... Herrn Johann Adolph Ernst Ferdinand Carl, Erben zu Norwegen, [et]c. Rethwischer Linie angefallen: Wobey dann auch zugleich, nicht nur der Ungrund .. deren ... Carlsteinischen Ansprüchen gründlich gewiesen, Sondern auch Das unumstoßliche Fundament der ... den 15. Junii 1723. publicirten ... Kays. Resolution ... behauptet wird. Mit Beylagen Num. I. usque LXV. inclusivè — Wien, 1724 [VD18 11434619]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.48240#0296
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An die Röm.

König! Majestät.
Werunterthänigste Anzeige und Lvencunl-keprocek-tion.
junLlo petitä kumrllimä.
Rejcökione ?rotettarioni8 prsetens« , jum exkibit» velaäkue
exkibenäss ab ^Lki8.
König!. Dähnischen Nnwalds/
In Sachen
Die Hollstein Plöenische Belehnung / in 5pccie Hw. Hertzoq Lhristian
Carls zu Norburg Hochfürstl. Durchlaucht hint-rlassene Frair
Wittwe betreffend.
Wlerdurchläuchtigster rc. rc.
Allergnadigster Kayser und Herr r
Kayserliche Majeft. geruhen allergnädigst zu vernehmen/ was mast
sen Ihrs König!. Majestät zu Dännemarck-Norwegen ohnlängst hinter-
bracht worden/ ob solten des Herrn Hertzogen Christian Karls zu Hol-
stein-Norburg Hochfürstl. Durch!. Christseeligstens Andenckens hin,
terlasseneFrau Wittwe/die von Carlstein/ vorhabens seyn/auch bereits lnlkru-
Äion und Vollmacht ertheilet haben/ bey Euer Kayserl. Majestät Höchstpreis.
Reichs-HofiRath Nahmens Dero mit nurhöchstgedachter Ihrs Hochfürstl:
Durch!, erzeugten Herrn Sohns/ wider die bevorstehende Hollstein-Plöenische Le,
hens-Empfahung einzukommen und eine krotelkstioa einzulegen: Nachde-
wahlen aber zu Norburg den 24. ^ovembris 1702. zwischen des Regierenden
und abgelebten Herrn Hertzogs Hochfürstl. Hochfürstl. Durchl. Durch!.ein siche-
res von allerhöchst gedachter Ihrs König!. Majestät con6rmirtes kEum auf,
gerichtet und darinnen nebst andern ärt. 6 expre58ö ttipuliret worden / daß das
Zu8 8ucceMoni8vor des verstorbenen Herrn Hertzog Christian Carls Hochfürstl.
Durchl. Männliche Erben in dem Fürstlichen Lehen unäsciäirc ausgesetzt verblei-
ben solte/ biß nach kurtz oder lang der c^lus sich zutrüge / daß Ihro Durchleucht
Hertzog Joachim Friederich und Dero Leibs-Lehens-Erben ausstürben; und
dann an Seithen der Hertzog!. Frau Wittwe durch vorerwehnte Einwendung
einer vermeintlichen kroteltscion allen Ansehen nach nichts anders mtencliret
wird/als darmit den künfftigen eventualem cstum 8ucceiliom8 auszumachen/
ein solches aber nur berührtem ksÄo zuwider/indeme die unter denen Fürstl.^om-
pscilcenten dißfalls utrinquö beliebte und ttipulirte Qonöition noch nicht exi-
kiret/ sondern annoch von Göttlicher OrreÄion äepenöiret / allerhöchst besagte
Ihro König!.Maj. aber sothanen Fürst-Brüderlichen Vergleich nicht nur ober-
wehnter Massen conärmiret, sondern auch bmebst es darbey annoch zulassen/auff
alle Weise gemeiner-. , ,
So ergiebr sich zwar von selbsten/ daß Herr Hertzog Christian Carls Hoch,
fürst!. Durchl. Hinterbliebene Frau Gemahlin/wider sothane vorseyende HEein-

MNwärllgen Hob
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No.- XIX.
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